Lernvideo: Urchin Software Version 6 – Teil 3
Lizenzaktivierung und Initial-Konfiguration von Urchin Software
Im ersten Teil (Installation und Konfiguration von MySQL Server unter Windows XP) der dreiteiligen Serie haben Sie erfahren, wie Sie MySQL Server für die Verwendung mit Urchin Software Version 6 installieren und konfigurieren. im zweiten Teil (Installation von Urchin Software unter Windows XP) wurde gezeigt, wie Sie Urchin installieren.
Dieses dritte Video veranschaulicht nun, wie Sie die Lizenz in Urchin Software aktivieren, um somit Urchin als Demo- oder Vollversion zu nutzen. Im zweiten Abschnit wird erläutert, wie Sie die Initialkonfiguration von Urchin Software Version 6 vornehmen.
Lernvideo: Urchin Software Version 6 – Teil 2
Installation von Urchin Software unter Windows XP
Im ersten Teil (Installation und Konfiguration von MySQL Server unter Windows XP) der dreiteiligen Serie zeigte ich Ihnen, wie Sie MySQL Server für die Verwendung mit Urchin Software Version 6 installieren und konfigurieren. Dieses Video zeigt Ihnen, wie Sie Urchin Software Version 6 auf einem Microsoft Windows Betriebssystem installieren und mit der in Teil 1 der Serie angelegten MySQL-Datenbank verbinden.
Lernvideo: Urchin Software Version 6 – Teil 1
Installation und Konfiguration von MySQL Server unter Windows XP
Dieses Video zeigt Ihnen, wie Sie einen MySQL Server auf einem Microsoft Windows Betriebssystem installieren, anschließend konfigurieren und wie Sie dann eine Datenbank für die Verwendung mit Urchin Software Version 6 erstellen.
Zeit sparen bei der Website-Verifizierung mit Google Analytics
Keiner macht sich eine Arbeit gerne zweimal. In der Natur der Dinge liegt es aber manchmal begründet, dass sich das eben nicht vermeiden lässt. Wenn Sie Google Analytics einsetzen wollen, müssen Sie den JavaSkript-basierten Google Analytics Tracking Code all Ihren Webseiten hinzufügen. Wollen Sie dann in anderen Google Anwendungen bestätigen, dass Sie der Betreiber Ihrer Website sind (z. B. Webmaster Tools), müssen Sie Ihrer Site zusätzlich noch einen Meta Tag, eine HTML-Datei oder einen DNS-Eintrag hinzufügen. Sie sehen, es handelt sich um ähnliche Vorgänge, die aber völlig losgelöst voneinander durchgeführt werden müssen. Bis jetzt…
Google Analytics übernimmt das ab sofort…
Seit dem 19.08.2010 können Sie den Google Analytics Tracking Code als Nachweis dafür nutzen, dass Sie der Betreiber und Eigentümer Ihrer Website sind. Haben Sie Google Analytics bereits im Einsatz, ist der Nachweis so einfach wie das Klicken einer Schaltfläche.
Allerdings funktioniert das Ganze nur mit dem neuen asynchronen Tracking Code. Sollten Sie also Ihren Tracking Code bis dato noch nicht migriert haben, ist jetzt die Zeit gekommen. Haben Sie Google Analytics noch nicht eingerichtet bzw. den Nachweis über die Eigentümerschaft Ihrer Website erbracht, dann sollten Sie zunächst Google Analytics einrichten und im Anschluss mit der Verifizierung der Site weitermachen. Das wird zwar nur ein bisschen Zeit sparen, aber wer hat nicht gern ein bisschen mehr Zeit für’s Wesentliche?
Wie bei allen anderen Verifizierungsmethoden von Google, muss der Google Analytics Tracking Code in Ihrer Site ständig präsent sein, da sonst die Gültigkeit der Verifizierung abläuft. Des Weiteren müssen Sie den Administratorstatus im Google Analytics Konto unbedingt beibehalten, welches mit dem Tracking Code assoziiert ist.
Sobald Sie bestätigt haben, dass Sie der Eigentümer der Website sind, können Sie weitere Eigentümer über die Startseite hinzufügen.
Dabei ist es nicht mehr notwendig, jeden weiteren Eigentümer zu verifizieren – weitere Arbeits- und Zeitersparnis.
Die Zeit, die Sie mit dieser neuen Methode sparen, wird Ihnen vielleicht nicht ausreichen um ein neues Hobby beginnen zu können, gestaltet aber hoffentlich den Verifizierungsprozess etwas angenehmer.
Urchin 6.6.03 veröffentlicht
Am 16.08.2010 wurde das wohl letzte Release der Version 6 mit dem Built 6.6.03 veröffentlicht. Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Launchs von Urchin Version 7 hält sich folglich auch die Anzahl der Änderungen in Grenzen.
Nicht viel neues…
So wurde lediglich die Anzahl der maximalen Protokollquellen aufgehoben und im Rahmen der Google AdWords Integration die Umstellung auf die API v200909 vollzogen. Des Weiteren wurden Korrekturen (Bug Fixes) in Bezug auf CPC-Quellen durchgeführt.
CPC-Quelle für YSM entfällt
Ein wichtiger Punkt für alle Nutzer von Yahoo! Search Marketing (YSM): ab Urchin 6.6.03 entfällt die Protokollquelle für YSM ersatzlos. Somit ist es nicht mehr möglich, CPC-Daten von YSM mit Urchin auszuwerten. Sollten Sie YSM-basierte CPC-Quellen in Urchin eingerichtet haben, können Sie diese nach dem Upgrade von 6.6.xx auf 6.6.03 mit dem Dienstprogramms uconf-manager entfernen:
uconf-manager table=ucosts action=delete ucco_type=yahoo key1=ucco_type print=all
Versionshistorie & Changelog aktualisiert
Eine vollständige Liste der der Änderungen, Bugfixes und Verwendungshinweise finden Sie auf unserer Website unter Urchin Versionshistorie & Changelog. Auch haben wir die Timeline an das (vermutlich) letzte Release angepasst:
Download der aktuellen Version
Nutzer, die Urchin 6 bereits in einer Version 6.6.02 oder früher einsetzen, können einfach auf die Version 6.6.03 aktualisieren. Interessenten, die Urchin 6.6.03 einmal testen möchten, steht eine 30-Tage-Demo-Version zur Verfügung.
Urchin 6.6.03 kann hier heruntergeladen werden.
Booklet “Quickstart Guide für ClickTale” fertiggestellt
ClickTale ist das führende Webanalyse-Tool im Hinblick auf die Formular-Analyse, Generierung von Heatmaps und die Aufzeichnung von Browser-Sitzungen.

Nach nunmehr 2 Monaten intensiver Arbeit ist das Booklet “Quickstart Guide für ClickTale” fertiggestellt. Das 70-seitige Werk in deutscher Sprache vermittelt einen detaillierten Überblick über die vielfälitgen Funktionen und Möglichkeiten, die ClickTale dem Nutzer bietet. Einen ersten Eindruck können Sie sich mit der nebenstehenden Leseprobe verschaffen.
Im Booklet werden die Schritte beschrieben, die nach der Kontoeröffnung nötig sind, um das erste Projekt anzulegen und den Tracking Code in die Website zu integrieren. Weiterhin wird auf die Kennzeichnung von URLs und Seiten sowie die Segmentierung detailliert eingegangen. Wie Sie Clicktale an der Aufzeichnung sensibler Daten hindern und wie Sie die verschiedenen Heatmaps in ClickTale nutzen, wird ebenfalls ausführlich erläutert.
Nutzer, die ihr ClickTale-Konto über webalytics eröffnen, nutzen und berechnet bekommen, erhalten das Booklet kostenlos bei Kontoeröffnung. Alle anderen können das Buch als Farbdruck über unseren Shop zum Preis von 20,00 EUR inkl. MwSt. und Versandkosten beziehen.
webalytics bietet ab sofort Urchin Training für Administratoren
Das eintägige Training für technisch versierte Mitarbeiter und Administratoren vermittelt die detaillierten Kenntnisse, welche für die Installation, die Einrichtung und den Betrieb von Urchin Software 6 nötig sind.
Hierbei wird die Installation des Datenbank-Servers ebenso erläutert wie auch die Lizenzierung und Aktivierung, Verzeichnisstruktur und Datensicherungsszenarien sowie Datei- und Datenoperationen. Zusätzlich werden Best Practices für den Umgang mit Protokollquellen, Suchtabellen und Master Tracking Codes eingehend beleuchtet. Co-Branding von Urchin sowie die Koexistenz mit Google Analytics runden das Inhaltsportfolio ab.
Details zum Training:
- Typ: Technisches Training
- Dauer: 1 Tag
- Maximale Teilnehmeranzahl: 6-8
- Sprache der Unterlagen: Deutsch
- Ausstellung eines Teilnahme-Zertifikats
Wirkt sich der Einsatz von Google Analytics & Co. negativ auf den PageRank meiner Seiten aus?
In unserem Blog-Artikel “Ladezeit einer Webseite ab sofort Kriterium für Google’s Search Rank” berichteten wir bereits darüber, dass langsame Webseiten unter Umständen einen schlechteren PageRank erhalten.
Dieser Umstand wirft natürlich die Frage auf, inwieweit sich der Einsatz von Tracking Tools (Google Analytics, Urchin Software, ClickTale, etc.) auf den PageRank auswirkt. Diese Frage wurde auch an Matt Cutts, den SEO-Spezialist der Google Search Quality Group, herangetragen. Er beantwortet die Frage in seinem Video-Blog:
Somit kann zusammenfassend festgehalten werden, dass der Einsatz von Google’s Asynchronous Tracking Code keine nennenswerten Auswirkungen auf die Ladezeiten einer Webseite hat deren PageRank nicht gefährdet.
Um diese Aussage zu verifizieren, haben wir die Ladezeiten der unterschiedlichen Tracking Codes in einer einfachen Seite gemessen. Nachfolgend finden Sie die Auswertung dazu:
| Tracking Code | Analyse Tool | Herkunft | Position | Ladezeit |
| urchin.js | Urchin | lokal | nach <body> | 663 ms |
| ga.js | Google Analytics | extern | nach <body> | 215 ms |
| asynchronous | Google Analytics | extern | vor </head> | 202 ms |
Was aber, wenn der Website-Betreiber derzeit ein anderes Analyse-Tool zur Auswertung des Besucherverhaltens einsetzt? Schließlich existieren gerade in Deutschland bzw. Europa mannigfaltige Gründe dafür: Datenschutz, Paranioa, Aversion gegen Google, etc. Was also, wenn die Analyse nicht mit Google Analytics erfolgt und es durch den Einsatz eines oder gar mehrerer anderer Tracking Codes zu Latenzen kommt?
Lösung: Content Distribution Network (CDN)
Ein sehr probater wenn auch teurer Lösungsansatz stellt der Einsatz eines Content Distribution Network, kurz CDN, dar. Damit sorgen Sie für die zuverlässige und schnelle Auslieferung von Inhalten – auch Tracking Codes. Mehr über die Funktionsweise von CDNs finden Sie im deutschen Wikipedia.
Lösung: Nutzen des Asynchronous Tracking Code für Urchin
Ja, Sie haben richtig gelesen. Auch wenn Sie Urchin beispielsweise aufgrund Datenschutz einsetzen oder weil Sie die Daten inhouse halten möchten, ist der Einsatz des Google Analytics Asynchronous Tracking Code durchaus eine Überlegung wert. Dass der Tracking Code nur etwas ein Drittel der Ladezeit benötigt gegenüber der klassischen Urchin-eigenen JavaSkript-Datei benötigt, haben Sie aus der obigen Aufstellung erfahren.
Wie können Sie nun aber den Google Analytics Asynchronous Tracking Code einsetzen OHNE dabei gegen Datenschutzrichtlinien Ihrer Firma zu verstoßen? In der Tat ist das ganz einfach: Da der Tracking Code öffentlich abgerufen werden kann, benötiogen Sie nicht einmal ein Google-Konto, um diesen einzusetzen. Des Weiteren müssen Sie lediglich zwei kleine Änderungen im Quellcode durchführen.
Vorgehensweise, nachdem Sie sich den Code-Snippet des aktuellen Google Analytics Asynchronous Tracking Code besorgt haben:
1. Entfernen Sie daraus die Zeile mit der Konto-ID
_gaq.push(['_setAccount', 'UA-xxxxxx-xx']);
2. und fügen Sie stattdessen die folgende Zeile hinzu:
_gaq.push(['_setLocalServerMode']);
Der Code-Snippet sollte dann wie folgt aussehen:
<script type="text/javascript">
var _gaq = _gaq || [];
_gaq.push(['_setLocalRemoteServerMode']);
_gaq.push(['_trackPageview']);
(function() {
var ga = document.createElement('script'); ga.type = 'text/javascript';
ga.async = true;
ga.src = ('https:' == document.location.protocol ? 'https://ssl' : 'http://www') + '.google-analytics.com/ga.js';
var s = document.getElementsByTagName('script')[0];
s.parentNode.insertBefore(ga, s);
})();
</script>Mit dieser Modifikation stellen Sie sicher, dass Ihnen beim Abruf der JavaSkript-Datei definitiv keine Daten zugeordnet werden können und – viel wichtiger – keine Nutzungsdaten Ihrer Website an Google übermittelt werden. Stattdessen werden die Daten ausschließlich in das lokale Logfile Ihres Webservers geschrieben. Zudem der Tracking Code bei Google abgerufen, wodurch die Ladezeit Ihrer Seiten positiv beeinflusst werden. Also alles in allem eine sinnvolle Vorgehensweise…
Ihre Fragen zu Google Analytics, Urchin bzw. Website Optimizer
Mitte September 2010 findet erneut der Google Partner-Summit in Mountain View, Kalifornien statt, bei dem auch die Mitarbeiter von webalytics vertreten sein werden. Dort ist dann für gewöhnlich der direkte “Draht” zu den Entwicklern möglich und wir haben zu diesem Anlass eigens drei Formulare für Sie online gestellt, mit denen Sie Ihre Fragen und Wünsche in Bezug auf Google Analytics, Urchin oder Website Optimizer indirekt über uns an Google stellen können.
Das Formular “Fragen zu Urchin Software” wurde für Fragen und Feature Requests rund um Urchin Software Version 6 entwickelt; das Formular “Fragen zu Google Analytics” erfüllt den analog den gleichen Zweck für Google Analytics und zum Google Website Optimizer halten wir ebenfalls ein Formular für Ihre Fragen bereit.
Sobald wir eine Antwort von den Entwicklern bei Google bekommen haben, leiten wir diese selbstverständlich an Sie weiter (etwa Ende September).
Formulieren Sie hier Ihre Frage bzw. Ihr Feature Request zu
“Coca-Cola” suchen und “Meine Lieblings-Cola” finden?
Änderung der Google-AdWords Markenrichtlinie in Europa
Ist das erlaubt oder ist es das nicht? Das fragen sich viele AdWords-Werbetreibende, wenn Sie nach geeigneten und vielversprechenden Keywords für ihre AdWords-Kampagne suchen. Hoch relevant sollen die Keywords für AdWords sein und das beworbene Produkt möglichst genau spezifizieren. So ist es nahe liegend, dass beispielsweise ein Wiederverkäufer von Computer-Hardware den Markennamen des Herstellers als Keyword oder in seiner AdWords-Anzeige nutzen möchte. Aber: Stellt die Nutzung der fremden Marke eine Verletzung des Markenschutzes dar?
Diese Frage löste in den letzten Jahren in Europa eine Debatte über die Nutzung von Markennamen als Keywords aus. Wie jetzt im aktuellen AdWords-Blog zu lesen ist, vertrat Google dabei den Standpunkt, dass den Nutzern am meisten damit gedient sei, wenn ihnen die relevantesten und informativsten Anzeigen angeboten würden und daher die Verwendung von Markennamen legitim sei. Der Suchmaschinen-Marketing-Gigant wurde nun nach einer ganzen Reihe von Gerichtsverfahren vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seiner Haltung bestätigt. Der Einsatz von Markenbegriffen als Keywords für AdWords-Kampagnen ist erlaubt. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmens den Namen oder das Produkt eines Mitbewerbers nutzt, um auf seine eigenen Anzeigen zu verweisen.
Ab dem 14. September wird daher die neue Google-AdWords Markenrichtlinie für Europa wirksam, in welcher diese Rechtslage Berücksichtigung findet. Ab diesem Zeitpunkt wird Google auch nicht mehr auf eingereichte Markenbeschwerden antworten, welche sich auf AdWords-Kampagnen in den betroffenen europäischen Ländern und Regionen beziehen (Auflistung der betroffenen Länder und Regionen). Bisher war es für Markeninhaber möglich, über eine Google-Markenbeschwerde die Verwendung der eigenen Wortmarke als Keyword oder im Anzeigentext durch den Mitbewerber zu unterbinden.
Übrigens, die für Europa neue Google-Markenrichtlinie wird bereits in den meisten Ländern der Welt angewendet. In den USA seit 2004, seit 2008 in Großbritannien und Irland und in einigen anderen Ländern seit 2009. Hier eine Übersicht der Länder, in welchen die Richtlinie bereits gilt.
Relevante Ergebnisse für den Suchmaschinen-Nutzer
Für das Suchmaschinen-Marketing wurde damit ein entscheidender Stolperstein auf dem Weg zu relevanten Anzeigen-Ergebnissen in Google AdWords beseitigt. Wie gern hätte man den ein oder anderen Begriff doch in der Keyword-Liste berücksichtigt, jedoch die Frage nach dem Markenschutz: “Ist der Begriff nun geschützt oder nicht?”, machte oft den Einsatz der relevantesten Begriffe als Keyword schwer oder unmöglich. Der “googlende” Nutzer kann sich freuen, denn seine Suchanfragen nach Markenbegriffen bringen ihm nun hoch relevante Suchergebnisse und ermöglichen es ihm, genau die Produkte und Dienstleistungen zu finden, nach denen er sucht.
Die neue Handhabung von Marken in Google AdWords ist jedoch kein Freifahrschein für Markenmissbrauch. So kann ein Markeninhaber auch nach wie vor bei Google eine Beschwerde einreichen, wenn er der Auffassung ist, dass die Nutzer durch die Verwendung seiner Wortmarke in einer AdWords-Anzeige durch ein anderes Unternehmen verwirrt oder in die Irre geleitet werden. Dies kann beispielsweise Anzeigen betreffen, in welchen fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, das Unternehmen vertreibe die Marke selbst oder sei gar ein Teil des markenführenden Unternehmens. Ist dies bei einer AdWords-Anzeige der Fall , wird die Anzeige von Google entfernt.
Respekt vor der Marke – Relevanz für den Nutzer. Dem AdWords Prinzip, den Nutzer mit seiner Suchanfrage durch die relevantesten Anzeigen-Ergebnisse in den Paid Listings abzuholen, wird durch die neue Liberalisierung der Google-Markenrichtlinie entsprochen. Aber auch Alternativen zum gesuchten Markenprodukte bekommen dann in AdWords eine Chance. So könnten sich dem Nutzer demnächst unter den AdWords-Ergebnissen bei der Suche nach “Coca-Cola” auch echte Geschmacksalternativen bieten. – Also, ich find’s gut!
Herzlichst, Ihre Martina Schneider, die gar keine Cola trinkt





