Archiv für September 2011

Google Analytics Premium gelauncht

Google hatte seinerzeit das Produkt Google Analytics auf dem Prinzip demokratisierender Daten aufgebaut: allen Website-Betreibern – ob groß oder klein – ermöglichen, aus dem Verhalten der Websitebesucher zu lernen. Viele Websites nutzen also Google Analytics; das Spektrum reicht von persönlichen Blogs bis hin zu globalen Unternehmen, deren Produkte wir täglich benutzen.

Google hat wiederum von seinen größten Kunden erfahren, dass deren Anforderungen mitunter doch sehr stark vom Standardumfang in Google Analytics abweichen. Heute trägt Google diesen Bedürfnissen mit einem neuen Produkt Rechnung: Google Analytics Premium.

Google Analytics Premium fußt auf diesen Säulen: mehr Daten, bessere Tools, dedizierter Support und verschiedene Garantien. Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Inhalts:

  • Zusätzliche Verarbeitungsressourcen – verbesserte Datenerhebung und -sammlung, mehr benutzerdefinierte Variablen (Custom Variables) und herunterladbare, ungesampelte Berichte
  • Erweiterte Analyse – Zuordnungstools, die Ihnen ermöglichen, verschiedene Modelle für zu Zuweisung von Conversions zu testen
  • Service und Support – Unterstützung von Experten bei der benutzerdefinierten Installation, sowie dediziertes Kontenmanagement auf Abruf – alles durch einen 24×7-Support gesichert
  • Garantie – Service Level Agreements (SLA) für Datenerhebung und -sammlung, Verarbeitung und Berichterstattung

Google Analytics Premium wurde in Zusammenarbeit  mit Googles größten Kunden entwickelt. Während der Pilotphase hat Google mit Gucci, Travelocity, TransUnion, eHarmony und anderen zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass Google Analytics Premium deren Anforderungen entspricht. Das ist anscheinend gelungen, denn das Produkt ist nun für jeden interessierten Kunden verfügbar.

Derzeit ist Google Analytics Premium nur in den Vereinigten Staaten von Amerika, Canada und Großbritannien gegen pauschales Nutzungsentgelt verfügbar. Sie können sich jedoch bereits jetzt mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie Interesse an Google Analytics Premium  haben – wir werden dann versuchen, Sie bereits vor dem offiziellen Launch in Deutschland für das Programm anzumelden.

Nachfolgend finden Sie ein kurzes Video (in englischer Sprache), welches Ihnen Hintergründe zu Google Analytics Premium liefert:

Urchin Version 7.x – Installation unter Linux – Ergänzungen für Debian-basierte Systeme

Installation und KonfigurationIn meinem Artikel Urchin Version 7.0.00 – Installation unter Linux habe ich am Beispiel eines CentOS-Systems beschrieben, wie Sie Urchin installieren. Die Beschreibungen sind aber nur auf RedHat-basierte Systeme ohne Modifikationen übertragbar. Für Debian und Debian-basierte Systeme sind einige wenige Besonderheiten zu beachten.

Wichtig: An dieser Stelle möchte ich noch einmal explizit darauf hinweisen, dass bei der Ausführung des Urchin-Installationsskriptes die englische Sprache zu wählen ist.

Linux ist von Haus aus ein System, das für den Kernel monarchisch geführt ist, ansonsten aber völlig anarchisch ist. Daher darf niemand erwarten, dass ein mehrsprachiges Installations-Skript auch tatsächlich unter jeder x-beliebigen Randbedingung funktioniert. Der Kernel unterstützt garantiert ASCII-Zeichen. Die Unterstützung der anderen Zeichensätze obliegt den Distributionen und da kocht jede ihr eigenes Süppchen. Die einzige Sprache, die nur mit ASCII-Zeichen auskommt und somit die Installation reibungslos ermöglicht, ist nun einmal Englisch. Alle anderen Sprachen können funktionieren, müssen aber nicht.

Im Installationsskript von Urchin wird bei der Frage nach der Gruppe ein anderer Default angezeigt, nämlich nogroup statt nobody. Dieser Default ist ebenfalls zu übernehmen. Und es existiert im Installationsskript noch eine zweite Abweichung: unter Debian-basierten Systemen lautet der MySQL-Socketpfad in der Regel /var/run/mysqld/mysqld.sock.

Nach der Installation von Urchin verhält sich Urchin unter den Debian-basierten Systemen völlig anders, als unter RedHat-basierten Systemen. Auf RedHat-basierten Systemen läßt sich Urchin problemlos über den Befehl /usr/local/urchin/bin/urchinctl start starten und die Installation als Autostartservice ist eher optional. Auf Debian-basierten Systemen muss Urchin zwingend als Autostartservice installiert werden, bevor alle Urchin-Services gestartet werden können. Die Urchin-Webseite ist zwar funktional, aber Urchin verarbeitet nichts! Um dies zu ändern, muss zunächst die Datei /usr/local/urchin/util/urchin_daemons geändert werden. Dazu verwenden Sie unter Linux den Editor “vi” und geben auf der Kommandozeile den Befehl

vi /usr/local/urchin/util/urchin_daemons

ein. Damit wird der Editor gestartet und der Dateiinhalt angezeigt. Bewegen Sie den Cursor in die erste Leerzeile, fügen Sie den “INIT INFO”-Block, wie nachfolgend abgebildet ein und speichern Sie die Änderungen:

#!/bin/sh
# chkconfig: 2345 95 15
# description: Starts and stops the Urchin daemons

### BEGIN INIT INFO
# Provides:          urchin_daemons
# Required-Start:    $all
# Required-Stop:     $all
# Default-Start:     2 3 4 5
# Default-Stop:      0 1 6
# Short-Description: Starts and stops the Urchin daemons
# Description:       Controls the Urchin daemons "urchind", .urchincpcd
#                    and multiple "urchinwebd".
### END INIT INFO

# INSTALLDIR should be automatically set in this script when Urchin is

Nachdem Sie die Datei modifiziert haben, müssen Sie diese noch nach /etc/init.d/ kopieren und ausführbar machen, bevor sie als Service installiert werden kann. Für diese letzten Schritte verwenden Sie ab Debian 6 folgende Befehle, die Sie als root oder mit root-Rechten ausführen müssen:

cp /usr/local/urchin/util/urchin_daemons /etc/init.d/
chmod +x /etc/init.d/urchin_daemons
insserv /etc/init.d/urchin_daemons

Bei älteren Debian-Versionen oder anderen Distributionen müssen Sie den letzten Befehl möglicherweise gegen einen anderen austauschen. Den entsprechenden Befehl finden Sie in der Dokumentation der jeweiligen Distribution oder über die Google-Suche heraus.

Nun müssen Sie Ihr System nur noch neu starten und Urchin wird automatisch mit allen erforderlichen Diensten (Services oder Daemons) gestartet.

Viel Erfolg bei der Installation!
Ihr webalytics-Technikteam

Google Analytics endlich als datenschutzkonform eingestuft

Google Analytics jetzt als datenschutzkonfotrm eingestuftWas lange währt wird endlich gut. Unter diesem Motto findet endlich auch die leidige Diskussion um Google Analytics ein anscheinend glückliches Ende für alle Beteiligten – vor allem für die Websitebetreiber. Am 15.09.2011 wurde Google Analytics vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informations-freiheit, Johannes Caspar, auf dessen Website  freigegeben.

Was wurde getan und erreicht?

Durch konstruktive Kommunikation wurde sich auf zentrale Punkte geeinigt und diese dann umgesetzt. Insbesondere hat Google das Verfahren dahingehend geändert, dass

  • den Nutzern die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt wird. Google stellt ein so genanntes Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de). Dieses Add-On war bisher für Internet Explorer, Firefox und Google Chrome verfügbar. Google hat nun Safari und Opera hinzugefügt, so dass alle gängigen Browser berücksichtigt sind;
  • auf Anforderung des Webseitenbetreibers das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht wird, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist. Die Löschung erfolgt innerhalb Europas;
  • mit den Webseitenbetreibern ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen werden soll.

Zwar ist all das bereits seit über einem Jahr umgesetzt, aber in Deutschland – im speziellen bei Datenschützern – dauert es anscheinend immer etwas länger, bis alle technischen Hintergründe verstanden wurden. Ungeachtet dessen hat Google ebenfalls einen entsprechenden Blog-Post unter http://conversionroom-de.blogspot.com/2011/09/deutsche-datenschutzbehorden-bestatigen.html veröffentlicht und begrüßt dort ebenfalls die jüngste Entwicklung seitens der Datenschützer. Auch weist Google in diesem Blog auf folgende Vorgehensweisen hin:

  • auf den Einsatz von Google Analytics in der Datenschutzinformation (DSI) der Website hinweisen,
  • implementieren der Funktion anonymizeip(),
  • über die Möglichkeit der Deaktivierung der Google Analytics-Funktion mittels eines Browser Add-on in der  Datenschutzinformation (DSI) der Website hinweisen

Zudem hat Google die Nutzungsbedingungen aktualisiert, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung beinhalten.

Was müssen Sie jetzt noch tun?

Um Google Analytics nach aktueller Sachlage (per 15.09.2011) datenschutzkonform zu betreiben, müssen Sie folgende Punkte beachten und umsetzen:

1.     Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zeichnen

Da in den Augen der Aufsichtsbehörden die Webseitenbetreiber beim Einsatz von Google Analytics als Auftraggeber und Google als Auftragnehmer anzusehen ist, muss mit Google ein schriftlicher Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden. Somit müssen Sie den Vertrag mit Google Deutschland zeichnen (http://www.google.de/intl/de/analytics/tos.pdf). 

2.     Verwenden der Funktion anonymizeIp() in Ihren Tracking Code Snippet

Passen Sie Ihren Tracking Code an, indem Sie ihn um die fett und rot geschriebene Zeile ergänzen: 

Tracking Code mit ga.js

<script type="text/javascript">
  var gaJsHost = (("https:" == document.location.protocol) ? "https://ssl." : "http://www.");
document.write(unescape("%3Cscript src=""%20+%20gaJsHost%20+%20"google-analytics.com/ga.js" type='text/javascript'%3E%3C/script%3E"));
</script>
<script type="text/javascript">
  try {
  var pageTracker = _gat._getTracker("UA-XXXXXX-X");
 _gat._anonymizeIp();
  pageTracker._trackPageview();
  } catch(err) {}
</script>

asynchroner Tracking Code 

<script type="text/javascript">
  var _gaq = _gaq || [];
  _gaq.push(['_setAccount', 'UA-XXXXXX-X']);
 _gaq.push(['_gat._anonymizeIp']);
  _gaq.push(['_trackPageview']);
  (function() {
  var ga = document.createElement('script'); ga.type = 'text/javascript'; ga.async = true;
  ga.src = ('https:' == document.location.protocol ? 'https://ssl' : 'http://www') + '.google-analytics.com/ga.js';
  var s = document.getElementsByTagName('script')[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s);
  })();
</script>

Hinweis: Sollten Sie die Code-Beispiele hier kopieren und auf Ihren Seiten anwenden wollen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre eigene Google Analytics Kontonummer anstelle von UA-XXXXXX-X zu verwenden!

3.     Anpassen der DSI (Datenschutzinformation)

Fügen Sie den Passus der aktuellen Google Analytics Nutzungsbedingungen ein und ergänzen Sie diesen um die Information zur Funktion anonymizeIp(): 

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de bzw. http://www.google.com/intl/de/analytics/privacyoverview.html (allgemeine Informationen zu Google Analytics und Datenschutz). Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Webseite Google Analytics um den Code „gat._anonymizeIp();“ erweitert wurde, um die IP-Adressen zu anonymisieren, wobei das letzte Oktett gelöscht wird.

4.     Löschen der Altdaten

Es ist zu beachten, dass die Anpassungen nur für neue Google Analytics Profile gelten. Vor der Vertragsunterzeichnung erstellte Profile sind nach Ansicht der Aufsichtsbehörden unrechtmäßig erstellt und müssen gelöscht werden. Sie sollten somit neue Profile für Ihre Websites erstellen und die alten Profile samt deren Daten löschen. Sollten Sie sich zu diesem Schritt entscheiden, müssen Sie den Code in Punkt 2 natürlich erneut anpassen (UA-XXXXXX-XX).

Jetzt aber schnell…!

Da jetzt alle Ampeln auf grün geschaltet wurden, ist es höchste Zeit, mit der professionellen Auswertung des Besucherverhaltens auf Ihrer Website zu beginnen. Melden Sie sich also am besten heute noch an und erstellen Sie Ihr Google Analytics Konto. Sollten Sie Hilfe bei der Integration von Google Analytics in Ihre Website benötigen, nutzen Sie unsere professionellen Services. Sofern Sie noch keine rechtssichere Datenschutzinformation (auch Datenschutzerklärung genannt) für Ihre Website besitzen, kontaktieren Sie uns – wir können Ihnen kostengünstig eine solche erstellen.

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