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Google Analytics – Einschränkung durch Nutzungsbedingungen

Bereits am 29. September berichteten wir über den Launch von Google Analytics Premium in einem Blog-Post. Fast schon schleichend und ohne Ankündigung ging mit dem Start des neuen Analyse-Dienstes aber auch eine Änderung der TOS (Terms Of Service, Nutzungsbedingungen) für Google Analytics Standard einher: Die Festsetzung der maximalen Anzahl an Seitenaufrufen (Page Views) pro Monat.

5 Mio. Page Views oder mehr?

Geänderte Nutzungsbedingungen können den Nutzern zum Nachteil gereichenViele von Ihnen besonders diejenigen, die an unseren Trainings und Seminaren teilgenommen haben, erinnern sich bestimmt daran, dass Google Analytics eine Grenze von 5.000.000 Page Views pro Monat und Konto aufwies. Bei maximal 50 Profilen pro Konto landeten wir bei einer Zahl von 100.000 Seitenzugriffen (im Durchschnitt).

Im Laufe der Zeit – und natürlich auch der Weiterentwicklung von Google Analytics geschuldet – wurden von Google auch neue Techniken in Google Analytics implementiert. So z. B. das allseits beliebte Ereignis-Tracking, mit dem sich auf wunderbare Weise die Nutzung eines Videoplayers analysieren lässt. Viele vergessen dabei aber, dass jede Information in Bezug auf das Ereignis-Tracking ebenfalls einen (virtuellen) Page View darstellt.

Ergo durfte sich niemand wundern, wenn er einige stark frequentierte Seiten mit verschiedenen Videos zur Verfügung stellte, deren Nutzung er auswerten wollte. Eine einfache Rechnung: 10 Seiten mit Videos, 100 Besucher täglich, jeder Besucher spielt das Video  ab und hält es während der Wiedergabe einmal an. Na? 10 Seiten x 100 Besucher x 30 Tage x 4 Ereignisse (Video laden, Video abspielen, Video pausieren, Video stoppen) = 120.000 Ereignisse (= Page Views)

Wenngleich auch viele Websitebetreiber darin keine wirkliche Einschränkung sahen und sich über eine solch hohe Anzahl an Seitenabrufen gefreut hätten, gab es dennoch einige Unternehmen, welche diese Limits innerhalb einer Woche oder sogar schon nach einem Tag erreicht hatten.

Für genau diese Klientel räumte Google seinerzeit die Möglichkeit ein, durch die Eröffnung eines Google AdWords Kontos und die Kombination dessen mit dem Google Analytics Konto, die Limitierung aufzuheben und eine unbegrenzte Anzahl an Page Views zu erfassen. Und zwar auch dann, wenn mit dem Google AdWords Konto nur ein minimaler Umsatz von 1 USD pro Tag erzielt wurde.

10 Mio. Page Views. Basta!

Wie Eingangs schon erwähnt, wurde die Änderung, ohne Aufhebens darum zu machen, schleichend vollzogen. Denn in den aktuellen Nutzungsbedingungen steht nun unter 2 ENTGELT UND SERVICE zu lesen:

2.1 Vorbehaltlich einer Änderung der Bedingungen nach Klausel 15 wird der Service unentgeltlich erbracht, vorausgesetzt dass über Ihren Account monatlich nicht mehr als zehn Millionen (10.000.000) Page Views verarbeitet werden.

Was heißt das nun im Klartext? Wie auch schon in der vorher gültigen Regelung werden alle Seitenaufrufe, die nach dem Überschreiten des gesetzten Limits eingehen, verworfen. Und eben die Firmen, die schon mit 5 Mio. Page Views nicht auskamen, haben mit diesem Hardlimit wohl die gleichen Probleme. Nur mit dem Unterschied, dass sie diesmal durch die Eröffnung oder die Verknüpfung eines Google AdWords Kontos keine Aufhebung der Beschränkung erfahren können.

Was jetzt? Irgendwelche Vorschläge?

Leider existieren für die Websitebetreiber, die dieses Hardlimit überschreiten nicht sonderlich viele Alternativen. Die erste Möglichkeit – und wohl auch die unbefriedigendste – wäre das so genannte Sampling, bei dem über den Tracking Code eine frei wählbare Prozentzahl an Traffic erfasst wird. So könnten Sie bei 100.000 Besuchern pro Monat über die Funktion _setSampleRate() bestimmen, dass Sie davon nur 50% erfassen wollen – in der Hoffnung, diese 50% verursachen nicht mehr Page Views als das besagte Limit.

Die zweite Alternative wäre der Einsatz von Urchin from Google, dem käuflichen Pendant von Google Analytics (aus dem Google Analytics übrigens hervorgegangen ist), welches auf dem eigenen Equipment betrieben wird. Jedoch ist diese Lösung mit knapp 8.000 EUR einmaligen Lizenzkosten keine kleine Investition. In Kombination mit leistungsfähiger Hardware und zusätzlicher Software – der Urchin Appliance ist schnell eine Größenordnung von 16.000 bis 33.000 EUR erreicht.

Die dritte und letzte Alternative wäre das Abonnement von Google Analytics Premium, welches ein Limit von einer Milliarde Page Views pro Monat aufweist und somit den Bedürfnissen selbst größter Unternehmen gereicht. Allerdings hat diese “Freiheit” auch ihren Preis: So ist im Euro-Land damit zu rechnen, dass die Nutzung von Google Analytics Premium zwar als Flatrate bezeichnet wird, aber dennoch jährlich im sechsstelligen Bereich anzusiedeln sein wird. Leider ist dieser Service in Europa noch nicht verfügbar (geplanter Start: Ende November 2011). Sobald Google Analytics Premium in Deutschland abonnierbar ist, werden wir darüber bloggen. Bis dahin können Sie sich auf unserer Website vorregistrieren

webalytics veröffentlicht die 3. Generation der Urchin Appliance

Urchin from Google ist als führendes, datenschutzkonformes Webanalyse-System bereits hinlänglich bekannt und wird in nahezu allen Branchen eingesetzt. Da jedoch Urchin auf kundeneigenem Equipment betrieben wird, stellt der Einsatz der Software im Enterprise-Umfeld gleichzeitig hohe Anforderungen an Sicherheit, Datensicherung, Wartung und Verwaltung. Ein Erfordernis, das unsere Kunden für eine erfolgreiche Arbeit im Online-Marketing mit Urchin schnell erkannt haben. Daraus wurde die Idee einer professionellen All-In-One-Lösung geboren – die Produkt- und Leistungsmarke Urchin Appliance. 

Je größer der Anspruch an das Website-Controlling, desto stärker wachsen die Anforderungen an die IT. Die Lösung: Urchin Appliance

Features (Auszug)

Die Urchin Appliance wartet mit einer Vielzahl an Features auf, welche die Funktionalitäten von Urchin komplementieren. Nachfolgend finden Sie einen Auszug daraus.

Appliance Management Tool (AMT) - Mit dem AMT erhalten Sie viele neue Möglichkeiten in Bezug auf die Administration. Die Verwaltung und Konfiguration von Urchin und der Appliance wird dadurch erheblich vereinfacht. Sogar das gleichzeitige Administrieren von mehreren Urchin Appliances ist mit dem AMT problemlos möglich.

Die Urchin Appliance bietet ein ausgefeiltes Logfile Retrieval zur Übertragung von Protokolldateien mit unterschiedichen Übertragungsprotokollen.Highly sophisticated Logfile-Retrieval - Mit der Urchin Appliance wird die Organisation von Protokolldateien (Logfiles) und Protokollquellen (Logsources), unabhängig von deren Speicherort, zu einer einfachen Verwaltungsaufgabe.

Modifikation von Datenbeständen in den Protokolldateien - Dieses so genannte „Pre-Processing“ zur optimalen Vorbereitung für die Verarbeitung Urchin ist hier möglich – zum Beispiel die Namensauflösung oder Anonymisierung von IP-Adressen.

Backup-Funktion - Sichern Sie mit Urchin Appliance täglich und automatisch das komplette Programm-, Daten- und Logfile-Verzeichnis in einer komprimierten Datei. Diese kann lokal auf der Urchin Appliance bereitgestellt oder gleich auf ein entferntes Ziel übertragen werden.

Überwachungsfunktion - Diese ermöglicht jederzeit die Überprüfung der Funktionalität und übersendet im Fehlerfalle Nachrichten an den Administrator per E-Mail. Hier werden auch gleich umfangreiche Diagramme in Bezug auf die Hardware-Auslastung zur Verfügung gestellt. Das ermöglicht dem Administrator zeitnah und präventiv zu agieren.

Tracking von Outbound-Links, Downloads und mehr - Erfassen von Download-, Mailto- und Outbound-Links sowie das umfassende Tracking von domainübergreifenden Kampagnen mit trackEDM, dem eigens von webalytics entwickelten Zusatz-Skript für Urchin und Google Analytics.

Und so arbeiten Sie mit der Urchin Appliance

Mit der Urchin Appliance setzen Sie einen weiteren Meilenstein im Website-Controlling. Die gelungene Kombination aus bewährter Webanalyse-Software, skalierbarer Hardware und komfortabler Benutzeroberfläche macht daher den Einsatz der Urchin Appliance für jede Branche interessant. Zusätzliche Funktionalitäten wie die integrierte Backup-Lösung, das ausgefeilte Logfile-Retrieval und das intuitiv bedienbare Appliance-Management-Tool, machen die Urchin Appliance zu einem echten Mehrwert für jedes Unternehmen. webalytics ist seit 2002 als erster und einziger Kompetenzpartner mit der Auszeichnung Urchin Certified Partner die erste Adresse, wenn es um Analyse und Optimierung von Websites geht.

Durch den Einsatz der Urchin Appliance lassen sich viele Routine-Aufgaben automatisieren, z. B. das Empfangen und sinnvolle Umbenennen von Protokolldateien, die sich auf anderen Webservern befinden. Diese werden dann in einer übersichtlichen Ordnerstruktur gespeichert und bei Bedarf mittels Pre-Parsen dauerhaft anonymisiert.

  • Ausgefeilte Protokolldatei-Verwaltung (Retrieval und Management)
  • Pre-Parsing zur Modifikation von Protokolldatei-Inhalten
  • Sicherstellen der Dateikomprimierung von empfangenen Protokolldateien
  • Backup-Funktionalität zur Datensicherung der Appliance auf lokale oder entfernte Speichermedien
  • Testen von regulären Ausdrücken innerhalb des AMT vor Zuweisung auf Filter oder Ziel

Das Appliance Management Tool (AMT) ermöglicht die Konfiguration der Urchin Appliance sowie Urchin from Google über eine intuitiv und einfach zu bedienende grafische Oberfläche.

Einfache, intuitive Bedienung und immer aktuell

Die Urchin Appliance bietet mit verschiedenen Modellen Lösungen für jedes Unternehmen, vom Entry- bis zum Enterprise-Level. Durch den automatischen Update-Service ist die Appliance immer auf dem neuesten Stand. Nehmen Sie einige wenige Einstellungen in Ihrer Firewall vor und erhalten Sie automatische Updates, Hotfixes und Patches direkt vom webalytics-Update-Server.

Update Service für Urchin Appliance

Oft sind es die Routineaufgaben, die den Administrator Zeit und die Firma Geld kosten. Eine übersichtliche und einfach zu verwaltende zentrale Management-Oberfläche ist daher auch betriebswirtschaftlich ein Gewinn für jedes Unternehmen. Mit dem Appliance-Management-Tool managen Sie sowohl Betriebssystem und Applikation als auch Sicherungen und Downloads bequem und intuitiv über eine grafische Benutzeroberfläche. Sie benötigen keine tiefgehenden Betriebssystemkenntnisse und erhalten zu jeder Zeit One-Click-Informationen über den aktuellen Systemstatus.

 

Mehr Informationen über die Urchin Appliance sowie deren Features und Funktionen erhalten Sie auf der webalytics Website. Ein individuelles Angebot können Sie über das Formular ebenfalls dort anfordern. Die Broschüre zur Urchin Appliance können Sie sich gerne hier herunterladen.

Erfahren Sie mehr über die Urchin Appliance auf unserer WebsiteFordern Sie hier Ihr unverbindliches Angebot für eine Urchin Appliance anLaden Sie sich hier die Broschüre zur Urchin Appliance herunter

Rezension: Online-Marketing und Recht

'Online-Marketing und Recht' aus dem mitp-Verlag - jetzt kaufen!

Für all diejenigen, die ihre ersten „Gehversuche“ im Internet wagen und erkannt haben, dass über dieses Medium Kunden gewonnen werden können, ist das Buch ‘Online-Marketing und Recht’ aus dem mitp-Verlag ein Muss.

Eine Website alleine ist heute schon lange nicht mehr absatz- bzw. umsatzfördernd. Online-Shop, Inhalte der eigenen Seiten, E-Mail- & Affiliate-Marketing, Paid Search, etc. sind probate und unverzichtbare Mittel, um neue Kunden zu gewinnen und zu binden. Jedoch gilt es bei jeder einzelnen Maßnahme urheber- bzw. wettbewerbsrechtliche und gesetzliche Punkte zu berücksichtigen, die bei Nichtbeachtung erhebliche Kosten nach sich ziehen können.

Genau davor will der Autor den Leser schützen, was ihm mit dem Buch meines Erachtens nach auch gut gelingt. So kommt er ohne Umschweife im ersten Kapitel auf die Kardinalsfehler der einzelnen Bereiche zu sprechen, die er dann in den folgenden Kapiteln ausführlich erläutert. Natürlich ist der Inhalt des Buchs, wie bei solch einer komplexen und schwierigen Materie nicht anders zu erwarten, keine leichte Kost. Ein gewisses Grundverständnis für das deutsche Recht sowie einige kaufmännische Grundlagen sind für das Verarbeiten des Lesestoffs hilfreich.

Bei der deutschen Rechtsprechung ist es nicht weiter verwunderlich, dass die einzelnen Bereiche vielleicht nicht immer die gewünschte oder eindeutige Antwort auf die eine oder andere Frage geben. Dennoch hilft das Werk dem Einsteiger, sich in dem Paragraphen-Dschungel, der nun auch schon seit langem im World Wide Web wuchert, besser zurecht zu finden und die Do’s & Dont’s im Online-Marketing zu beachten.

Der Autor ist selbst der Auffassung, dass dieses Buch nur als Hilfsmittel bzw. Wegweiser angesehen werden sollte. Im Einzelfall oder Zweifelsfall jedoch sollte immer ein fachkundiger Anwalt konsultiert werden. Positiv fällt dabei auf, dass sich der Leser des Buchs im Nachgang auch jederzeit auf der Website des Autors aktuell halten kann.

Leseproben

Aus dem Inhalt:

Hauptfehler bei Domains (Kapitel 2)

Gattungsbegriff und Stadtname in Domain

Das OLG Hamm hat dem Inhaber der Domain tauchschule-dortmund.de die Verwendung der Domain untersagt, weil dadurch der Eindruck entstehe, es gebe nur diese eine Tauchschule in Dortmund bzw. diese sei »das erste Haus am Platze« (Abschnitt 2.2.6).

Marken als Domain-Bestandteil

Wer geschützte Marken als Domain-Bestandteil verwenden will, sollte sicher sein, dass die Verwendung ausnahmsweise statthaft ist oder vom Markeninhaber geduldet werden wird (Abschnitt 2.2.2).

Verwendung der TLD .ag durch ein Unternehmen, das keine Aktiengesellschaft ist

Die Verwendung der Domain unternehmensname.ag kann von den Gerichten als irreführend angesehen werden, wenn es sich bei dem anbietenden Unternehmen nicht um eine Aktiengesellschaft handelt (Abschnitt 2.2.7).

Hauptfehler auf der eigenen Website (Kapitel 3)

Stadtplanausschnitte werden als Wegbeschreibung verwendet

Stadtpläne genießen Urheberschutz. Werden Ausschnitte einfach heruntergeladen und auf der eigenen Website zum Beispiel als Wegbeschreibung verwendet, muss mit kostspieligen Abmahnungen gerechnet werden (Abschnitt 3.1.3).

Urheberrechtswidrige Verwendung von Fotos auf der Website

Professionell erstellte Bilder werden für Offline-Zwecke erstellt, aber auch online verwendet. Wird mit dem Fotografen nichts anderes vereinbart, berechtigt die Zurverfügungstellung von Fotos für eine Unternehmensbroschüre nicht auch zum Upload auf die Firmenwebsite (Abschnitt 3.1.3).

Fotos von Kundenevents werden ungefragt online gestellt

Werden Kundenevents fotografisch begleitet, dürfen die Bilder nicht ohne Weiteres im Anschluss auf die Unternehmenswebsite eingestellt werden. Ist der Abgebildete nicht nur bloßes Beiwerk, muss vorab gefragt werden, ob ein Einverständnis mit der Veröffentlichung besteht (Abschnitt 3.1.3).

Hauptfehler im Online-Shop (Kapitel 4)

Falsche oder fehlende Widerrufsbelehrung im B2C-Bereich

Im Online-Handel muss jedem Verbraucher das Recht zugestanden werden, den Kauf ohne Angabe von Gründen rückgängig machen zu können. Über dieses Widerrufsrecht ist der Verbraucher zu informieren. An Inhalt und Form der Belehrung werden strenge Anforderungen gestellt, die vielfach ignoriert werden. Es ist empfehlenswert, die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Musterbelehrung zu verwenden. Ohne anwaltliche Hilfe sollte davon nicht abgewichen werden (Abschnitt 4.1.3).

Fehlende Anpassungen an geänderte Rechtslage

Kaum ein Rechtsgebiet ist so häufigen Änderungen unterworfen wie das Fernabsatzrecht. Als Unternehmer müssen Sie sich ständig über diese Änderungen auf dem Laufenden halten. Dies gilt umso mehr, als Übergangsfristen oft nicht eingeräumt werden. Vom Tag des Inkrafttretens eines neuen Gesetzes muss dieses von den Unternehmern daher in der Regel beachtet werden (Abschnitt 4.1).

Nichterstattung von Versandkosten im Falle des Widerrufs

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass dem Verbraucher die Kosten für den Versand der Ware vom Händler zum Kunden zu erstatten sind, wenn der Kunde den Kaufvertrag widerruft. Etwaige Versandkostenpauschalen sind also mit dem Kaufpreis der Ware zu erstatten. Wer das nicht tut, handelt wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden (Abschnitt 4.1.5).

Verschlüsselte Google-Suche hat Auswirkungen auf Webanalyse

Google mit SSL-verschlüsselter SuchseiteAm 18.10.2011 gab Google in seinem Blog bekannt, dass in den nächsten Wochen die verschlüsselte Suche automatisch für angemeldete Nutzer angewendet werden soll. Das bedeutet, jeder Nutzer, der sich mit seinem Google-Konto anmeldet, wird beim Aufruf der Suchseite http://www.google.com automatisch auf die gesicherte Suchseite https://www.google.com weitergeleitet. Und genau dieser Umstand führt dann zu Problemen bei der Webanalyse. Doch dazu später mehr.

Warum machen die das?

Die berechtigte Frage lautet nun: Warum geht Google diesen Schritt? Wie aus dem Blogbeitrag zu entnehmen ist, wird der Suchvorgang an und für sich zu einer zunehmend individuellen Erfahrung, die mit einem gesteigerten Bedürfnis nach Datenschutz für die personalisierten Suchergebnisse einhergeht. Daher, so Google, würde der Suchvorgang für angemeldete Nutzer durch die automatische Weiterleitung auf die mittels SSL verschlüsselte Suchseite verbessert werden. Durch die Nutzung der SSL-Technik werden sämtliche Suchanfragen verschlüsselt übermittelt und auch die Ergebnisseiten werden auf einer gesicherten Seite dargestellt.

Was bedeutet das nun für meine Webanalyse?

Sobald nun ein Nutzer auf der gesicherten Suchseite einen Suchvorgang startet, dann auf eines der Suchergebnisse klickt und dann auf Ihrer Website landet, werden Sie immer noch wissen, dass der Nutzer von Google (organic) kommt. Was Sie nun allerdings in dieser Konstellation nicht mehr erfahren werden, ist, welches Keyword der Nutzer eingegeben hat.

Jedoch sollte, laut Google, die Auswertung der Top 1.000 Suchanfragen mittels der Google Webmaster Tools möglich sein, die seit dem 4. Oktober in Google Analytics integriert wurden . Ob das allerdings für Webanalysten, welche nicht Google Analytics einsetzen, ein gangbarer Weg ist, wird erst die Zukunft zeigen.

Zusätzlich werden künftig in Google Analytics sämtliche Suchanfragen, die über die gesicherte Suchseite zu Ihrer Website führen mit “(not provided)” gekennzeichnet. Die Auswertung von AdWords und manuell gekennzeichneten Links, so Google, sind davon nicht betroffen und sollen unverändert in die Webanalyse einfließen.

Sind meine Auswertungen jetzt noch „genau“?

Einmal davon abgesehen, dass KEINE Webanalyselösung zu 100% akkurat ist, können Sie davon ausgehen, dass es erst einmal ein Weilchen dauern wird, bis jeder Nutzer von der gesicherten Suchseite Gebrauch machen wird. Und bis dahin wird Google sicher einen Weg finden, wie die Daten zwecks Auswertung dann nur noch (exklusiv?) für die Nutzer von Google Analytics verfügbar sind. 

Urchin Shared – die preiswerte Alternative auf SaaS-Basis

Urchin Shared ist der Managed Service zur datenschutzkonformen Webanalyse auf Basis von Urchin from Google.

Urchin Shared – eine auf der jeweils aktuellen Version von Urchin from Google basierende, datenschutzkonforme Webanalyse-Lösung – ist die preislich attraktive Alternative zum Kauf einer Urchin-Lizenz. Und ist ab sofort für klein- und mittelständische Unternehmen verfügbar.

Für viele kleinere Firmen stellt die Anschaffung einer Lizenz für Urchin 7 eine große, evtl. zu große, Investition dar. Selbst wenn der Preis für eine Lizenz in Kombination mit den enthaltenen Features und Möglichkeiten gegenüber den Mitbewerberprodukten verhältnismäßig gering ist, können es sich viele Unternehmen nicht leisten, diese professionelle Webanalyselösung zu erwerben.

Aus diesem Umstand heraus haben wir das Produkt Urchin Shared als  Managed Service entwickelt und somit die Möglichkeit geschaffen, eine hochprofessionelle und vor allen Dingen datenschutzkonforme Analyse des Besucherverhaltens zu einem kleinen Preis zu ermöglichen. Zielgruppe sind primär alle Unternehmen, die Bedenken in Bezug auf den Einsatz von Google Analytics haben, aber auf die akkurate Analyseergebnisse samt E-Commerce- und Kampagnen-Tracking nicht verzichten möchten.

Überblick

Gegenstand des Managed Service Urchin Shared  ist die Verarbeitung der Website-Nutzungsdaten, welche durch die Besucher entstanden sind. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Basis von Protokolldateien, die uns zur Verfügung gestellt werden.

Die Verarbeitungsergebnisse werden mittels der Software Urchin from Google (in der jeweils aktuellsten Version) zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um ein Produkt des Herstellers Google und stellt das käufliche Pendant zu Google Analytics dar, jedoch findet zu keinem Zeitpunkt eine Übertragung Ihrer Daten an Google statt.

Auswertungsmethoden

Ihre Nutzungsdaten können entweder zum Zweck der Auswertung auf der Methode IP/User-Agent oder Urchin Tracking Monitor (UTM) basieren.

IP/User-Agent

Die Auswertungsmethode IP/User-Agent hat den Vorteil, dass die native Protokolldatei des Webservers zur Auswertung herangezogen wird. Es ist somit keinerlei Modifikation des Webseiten-Quellcodes nötig. Der Nachteil dieser Methode liegt jedoch darin, dass die Auswertungsergebnisse bedingt durch die Faktoren kalkulierte Benutzersitzung, Robot-Besuche, etc. relativ ungenau werden.

Urchin Tracking Monitor (UTM)

Die Auswertungsmethode Urchin Tracking Monitor (UTM) hat den Vorteil, dass genauere Nutzungsdaten durch den Einsatz von Cookies erfasst werden. Jedoch ist hierfür die Modifikation des Webseiten-Quellcodes nötig. Dies wird durch die Integration eines Tracking Code erreicht, der Ihnen von uns kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Abgrenzung zu anderen Konten

Urchin Shared zeichnet sich dadurch aus, dass alle eingerichteten Konten voneinander unabhängig agieren und es keine Überschneidungen gibt. So ist es z. B. nicht möglich die erstellten Filter von einem Konto auf ein anderes zu übertragen. Ebenso ist es nicht möglich die Verarbeitungsergebnisse eines anderen Kontos einzusehen.

Darstellung, Aufbau und Abgrenzung von Konten in Urchin Shared

Standardumfang, Laufzeit & Preise

Wenn Sie heute ein Urchin Shared Konto beauftragen, sind folgende Leistungen im Standardumfang enthalten:

  • ein Profil
  • eine Protokollquelle
  • ein Nutzer mit Initialkennwort
  • ein Filter zur Anonymisierung der IP-Adressen (letztes Oktett)
  • max. 100 MB Traffic täglich je Profil zwecks Protokolldateiübertragung
  • max. 1.000.000 Seitenzugriffe monatlich je Profil
  • Zugriff auf die Berichte und Konfigurationsseiten ausschließlich über HTTPS

Die Mindestlaufzeit beträgt je Profil 12 Monate. Sie können z. B. mit einem Profil im März starten und im September ein weiteres Profil beauftragen. Dann würde das erste Profil eine Mindestlaufzeit bis März des Folgejahres haben und das zweite Profil eine Mindestlaufzeit bis September des Folgejahres.

Die initiale Einrichtung Ihres Urchin Shared Kontos kostet einmalig 100,00 EUR zzgl. MwSt. Mit diesem Konto sind Sie in der Lage, beliebig viele Nutzer, Gruppen und Filter anzulegen. Auch ist es Ihnen möglich, profilbezogene Modifikationen vorzunehmen (z. B. Einrichten von Zielen). Ein Profil kostet dann monatlich 20,00 EUR zzgl. MwSt. Die Preise für Dienste und Einrichtung Ihres Urchin Shared Kontos erfahren Sie auf unserer Website unter Urchin Shared / Preise.

–> Fordern Sie heute noch Ihr unverbindliches Angebot für Urchin Shared an.

Google Analytics Premium gelauncht

Google hatte seinerzeit das Produkt Google Analytics auf dem Prinzip demokratisierender Daten aufgebaut: allen Website-Betreibern – ob groß oder klein – ermöglichen, aus dem Verhalten der Websitebesucher zu lernen. Viele Websites nutzen also Google Analytics; das Spektrum reicht von persönlichen Blogs bis hin zu globalen Unternehmen, deren Produkte wir täglich benutzen.

Google hat wiederum von seinen größten Kunden erfahren, dass deren Anforderungen mitunter doch sehr stark vom Standardumfang in Google Analytics abweichen. Heute trägt Google diesen Bedürfnissen mit einem neuen Produkt Rechnung: Google Analytics Premium.

Google Analytics Premium fußt auf diesen Säulen: mehr Daten, bessere Tools, dedizierter Support und verschiedene Garantien. Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Inhalts:

  • Zusätzliche Verarbeitungsressourcen – verbesserte Datenerhebung und -sammlung, mehr benutzerdefinierte Variablen (Custom Variables) und herunterladbare, ungesampelte Berichte
  • Erweiterte Analyse – Zuordnungstools, die Ihnen ermöglichen, verschiedene Modelle für zu Zuweisung von Conversions zu testen
  • Service und Support – Unterstützung von Experten bei der benutzerdefinierten Installation, sowie dediziertes Kontenmanagement auf Abruf – alles durch einen 24×7-Support gesichert
  • Garantie – Service Level Agreements (SLA) für Datenerhebung und -sammlung, Verarbeitung und Berichterstattung

Google Analytics Premium wurde in Zusammenarbeit  mit Googles größten Kunden entwickelt. Während der Pilotphase hat Google mit Gucci, Travelocity, TransUnion, eHarmony und anderen zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass Google Analytics Premium deren Anforderungen entspricht. Das ist anscheinend gelungen, denn das Produkt ist nun für jeden interessierten Kunden verfügbar.

Derzeit ist Google Analytics Premium nur in den Vereinigten Staaten von Amerika, Canada und Großbritannien gegen pauschales Nutzungsentgelt verfügbar. Sie können sich jedoch bereits jetzt mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie Interesse an Google Analytics Premium  haben – wir werden dann versuchen, Sie bereits vor dem offiziellen Launch in Deutschland für das Programm anzumelden.

Nachfolgend finden Sie ein kurzes Video (in englischer Sprache), welches Ihnen Hintergründe zu Google Analytics Premium liefert:

Google Analytics endlich als datenschutzkonform eingestuft

Google Analytics jetzt als datenschutzkonfotrm eingestuftWas lange währt wird endlich gut. Unter diesem Motto findet endlich auch die leidige Diskussion um Google Analytics ein anscheinend glückliches Ende für alle Beteiligten – vor allem für die Websitebetreiber. Am 15.09.2011 wurde Google Analytics vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informations-freiheit, Johannes Caspar, auf dessen Website  freigegeben.

Was wurde getan und erreicht?

Durch konstruktive Kommunikation wurde sich auf zentrale Punkte geeinigt und diese dann umgesetzt. Insbesondere hat Google das Verfahren dahingehend geändert, dass

  • den Nutzern die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt wird. Google stellt ein so genanntes Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de). Dieses Add-On war bisher für Internet Explorer, Firefox und Google Chrome verfügbar. Google hat nun Safari und Opera hinzugefügt, so dass alle gängigen Browser berücksichtigt sind;
  • auf Anforderung des Webseitenbetreibers das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht wird, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist. Die Löschung erfolgt innerhalb Europas;
  • mit den Webseitenbetreibern ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen werden soll.

Zwar ist all das bereits seit über einem Jahr umgesetzt, aber in Deutschland – im speziellen bei Datenschützern – dauert es anscheinend immer etwas länger, bis alle technischen Hintergründe verstanden wurden. Ungeachtet dessen hat Google ebenfalls einen entsprechenden Blog-Post unter http://conversionroom-de.blogspot.com/2011/09/deutsche-datenschutzbehorden-bestatigen.html veröffentlicht und begrüßt dort ebenfalls die jüngste Entwicklung seitens der Datenschützer. Auch weist Google in diesem Blog auf folgende Vorgehensweisen hin:

  • auf den Einsatz von Google Analytics in der Datenschutzinformation (DSI) der Website hinweisen,
  • implementieren der Funktion anonymizeip(),
  • über die Möglichkeit der Deaktivierung der Google Analytics-Funktion mittels eines Browser Add-on in der  Datenschutzinformation (DSI) der Website hinweisen

Zudem hat Google die Nutzungsbedingungen aktualisiert, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung beinhalten.

Was müssen Sie jetzt noch tun?

Um Google Analytics nach aktueller Sachlage (per 15.09.2011) datenschutzkonform zu betreiben, müssen Sie folgende Punkte beachten und umsetzen:

1.     Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zeichnen

Da in den Augen der Aufsichtsbehörden die Webseitenbetreiber beim Einsatz von Google Analytics als Auftraggeber und Google als Auftragnehmer anzusehen ist, muss mit Google ein schriftlicher Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden. Somit müssen Sie den Vertrag mit Google Deutschland zeichnen (http://www.google.de/intl/de/analytics/tos.pdf). 

2.     Verwenden der Funktion anonymizeIp() in Ihren Tracking Code Snippet

Passen Sie Ihren Tracking Code an, indem Sie ihn um die fett und rot geschriebene Zeile ergänzen: 

Tracking Code mit ga.js

<script type="text/javascript">
  var gaJsHost = (("https:" == document.location.protocol) ? "https://ssl." : "http://www.");
document.write(unescape("%3Cscript src='" + gaJsHost + "google-analytics.com/ga.js' type='text/javascript'%3E%3C/script%3E"));
</script>
<script type="text/javascript">
  try {
  var pageTracker = _gat._getTracker("UA-XXXXXX-X");
 _gat._anonymizeIp();
  pageTracker._trackPageview();
  } catch(err) {}
</script>

asynchroner Tracking Code 

<script type="text/javascript">
  var _gaq = _gaq || [];
  _gaq.push(['_setAccount', 'UA-XXXXXX-X']);
 _gaq.push(['_gat._anonymizeIp']);
  _gaq.push(['_trackPageview']);
  (function() {
  var ga = document.createElement('script'); ga.type = 'text/javascript'; ga.async = true;
  ga.src = ('https:' == document.location.protocol ? 'https://ssl' : 'http://www') + '.google-analytics.com/ga.js';
  var s = document.getElementsByTagName('script')[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s);
  })();
</script>

Hinweis: Sollten Sie die Code-Beispiele hier kopieren und auf Ihren Seiten anwenden wollen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre eigene Google Analytics Kontonummer anstelle von UA-XXXXXX-X zu verwenden!

3.     Anpassen der DSI (Datenschutzinformation)

Fügen Sie den Passus der aktuellen Google Analytics Nutzungsbedingungen ein und ergänzen Sie diesen um die Information zur Funktion anonymizeIp(): 

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de bzw. http://www.google.com/intl/de/analytics/privacyoverview.html (allgemeine Informationen zu Google Analytics und Datenschutz). Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Webseite Google Analytics um den Code „gat._anonymizeIp();“ erweitert wurde, um die IP-Adressen zu anonymisieren, wobei das letzte Oktett gelöscht wird.

4.     Löschen der Altdaten

Es ist zu beachten, dass die Anpassungen nur für neue Google Analytics Profile gelten. Vor der Vertragsunterzeichnung erstellte Profile sind nach Ansicht der Aufsichtsbehörden unrechtmäßig erstellt und müssen gelöscht werden. Sie sollten somit neue Profile für Ihre Websites erstellen und die alten Profile samt deren Daten löschen. Sollten Sie sich zu diesem Schritt entscheiden, müssen Sie den Code in Punkt 2 natürlich erneut anpassen (UA-XXXXXX-XX).

Jetzt aber schnell…!

Da jetzt alle Ampeln auf grün geschaltet wurden, ist es höchste Zeit, mit der professionellen Auswertung des Besucherverhaltens auf Ihrer Website zu beginnen. Melden Sie sich also am besten heute noch an und erstellen Sie Ihr Google Analytics Konto. Sollten Sie Hilfe bei der Integration von Google Analytics in Ihre Website benötigen, nutzen Sie unsere professionellen Services. Sofern Sie noch keine rechtssichere Datenschutzinformation (auch Datenschutzerklärung genannt) für Ihre Website besitzen, kontaktieren Sie uns – wir können Ihnen kostengünstig eine solche erstellen.

Neues Feature in Google Analytics: Multi-Channel-Trichter

Die Anzeige wurde angeklickt und der Kauf wurde getätigt. Seit langem schon nutzen Vermarkter Google Analytics und ähnliche Tools, um festzustellen, welche Marketing-Aktivitäten die meisten Umsätze und Conversions bringen. Schließlich ist die Analyse eines rentabilitätsgetriebenen Marketing essenziell. Google hat nun die Messbarkeit dessen um einiges vorangetrieben.

Sobald ein Besucher einen Online-Kauf tätigt oder sonst ein vorgegebenes Ziel erreicht, wird dieses von den meisten Conversion-Tracking-Lösungen dem zuletzt angeklickten Link oder Banner zugerechnet. In Wirklichkeit jedoch recherchieren und vergleichen die Besucher ein Produkt über unterschiedliche Kanäle, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen. Betrachten die Vermarkter also nur die letzte Etappe auf dem Weg zur Conversion, erhalten sie nur ein unvollständiges Bild des Besucherverhaltens. Auch ist die Gefahr groß, wichtige Gelegenheiten zur Kundenansprache und -bindung zu verpassen.

Darum stellte Google allen Google Analytics Nutzern mit sofortiger Wirkung die Multi-Channel-Trichter zur Verfügung. Das Berichtset umfasst fünf neue Berichte und vermittelt den Vermarktern einen tiefen Einblick in den Conversion-Pfad über einen Zeitraum von 30 Tagen – nicht nur den sogenannten “Last Click”.

Google Analytics - Top-Conversion-Pfade in v5

Bei der Betrachtung der kanalübergreifenden Aktionen - inklusive der Klicks von Paid Search, organischen Suchergebnissen, Affiliates, sozialen Netzwerken, Bannern, etc. – wird deutlich, wie die verschiedenen Kanäle bei der Generierung von Verkäufen und Conversions mitwirken.

httpvh://www.youtube.com/watch?v=Cz4yHOKE5j8

Wenn Sie Google Analytics bereits  auf Ihrer Website einsetzen und Ziele festgelegt oder E-Commerce-Tracking aktiviert haben, können Sie die neuen Berichte sofort nutzen. Sie finden diese unter der Registerkarte Meine Conversions → Multi-Channel-Trichter. Es sind keine weiteren Schritte nötig, um darauf zugreifen zu können.

Sie sind ein AdWords-Kunde? Dann sollten Sie lediglich sicherstellen, dass  Ihre Konten von AdWords und Analytics miteinander verknüpft sind, damit Sie detaillierte Informationen in Bezug auf die Performanz Ihrer AdWords-Anzeigen erhalten. Mit dem heutigen Tag erhalten Sie Zugriff auf die vollständigen Daten der letzten zwei Monate; Google arbeitet zudem daran, in den nächsten Tagen die Daten rückwirkend ab Januar 2011 bereitzustellen.

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Google Analytics

Wie bereits im Blog-Post vom 16.06.2011 berichtet, findet die erste Google Analytics Konferenz in der D-A-CH Region am 29. September 2011 im Tagungszentrum des Schloß Schönbrunn in Wien statt. Webanalyse-Interessierte können Erfahrungen austauschen und Wissen aufbauen. Ein besonderer Höhepunkt werden die Keynote Vorträge von internationalen Google-Experten sein. Die länderübergreifende Konferenz bietet gebündeltes Fach-Know-how und ist praxisnah konzipiert.  Alle Vortragenden sind national und international anerkannte Spezialisten auf dem Gebiet der Webanalyse und bieten aktuelles Wissen, effiziente Strategien und viele Best Practice Beispiele. Thematisch spannt sich der Bogen von der richtigen Implementierung über Optimierungs-Tipps zur Traffic-Steigerung, Marketing, aktuelle Webanalytics-Entwicklungen bis hin zu innovativen Trends.

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Zeigen Sie mit der weltweit gültigen Google-Zertifizierung Ihre Analytics-Kompetenz! Die nächsten 60 Anmeldungen bekommen die Prüfungsgebühr in der Höhe von $ 50,- geschenkt. So funktioniert’s: Beim Kauf eines Konferenztickets in der Höhe von 390 Euro (exkl. 20% USt.)  einfach den Code „GA-IQ“ angeben. 

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Flucht aus der Grauzone – Artikel in der LANline, Ausgabe 7.2011

Alternative zu Google Analytics

Flucht aus der Grauzone

Viele Nutzer von Google Analytics machen sich Sorgen: Wegen bestehender Rechtsunsicherheit steht die beliebte Web-Tracking-Lösung seit Längerem unter dem Beschuss deutscher Datenschützer. Während kleine Online-Shops bisweilen noch dazu neigen, den Ausgang dieses Rechtsstreits einfach abzuwarten, wird die unausgegorene Rechtslage für große Wirtschaftsunternehmen mittlerweile zum Problem.

Was für Online-Shops und professionelle Web-Seitenbetreiber längst ein unverzichtbares Instrument der täglichen Arbeit ist, nutzen inzwischen auch immer mehr große Wirtschaftsunternehmen: die Web-Analyse-Software Google Analytics. Gilt es doch, mit dem kostenlosen Tool des Marktführers das Kaufverhalten ihrer Kunden nachhaltig zu erforschen und mithilfe der gesammelten Daten die eigene Angebotspalette und Gebrauchstauglichkeit optimal auf deren Wünsche abzustimmen. Doch seit gut zwei Jahren steht die beliebte Software nun im Brennpunkt teils emotional geführter Diskussionen um die Diskrepanz zwischen herrschender Gesetzgebung und tatsächlichem Nutzen. 

Bereits im Januar 2009 bemängelte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) die grundsätzliche Vereinbarkeit von Google Analytics und dem deutschen Datenschutzrecht. Und dies nicht nur aufgrund der beim Tracking gespeicherten IP-Adressen. Vor allem die  Übermittlung der Analysedaten an Server außerhalb der EU, die unzureichende Möglichkeit zur Löschung der erhobenen Daten und die grundsätzliche Möglichkeit der Verkettung von Nutzerdaten zu einem umfassenden personalisierten Profil stimmten die Datenschützer bedenklich. Aufwind bekam die Diskussion nochmals durch ein im November 2009 veröffentlichtes Statement des Düsseldorfer Kreises zur datenschutzkonformen Ausgestaltung von Web-Analyse-Verfahren. Auf Grundlage des Telemediengesetzes (TMG) forderten Deutschlands oberste Datenschützer unter anderem die Einwilligung des Nutzers, um am Web-Analyse-Verfahren teilzunehmen. Im Mai 2010 nahm Google dann zwei Anpassungen in Google Analytics vor und reagierte damit auf die Forderungen der Datenwächter: Betreiber konnten durch eine Anpassung im Tracking-Code ihrer Web-Seite die gesammelten IP-Adressen durch eine teilweise Maskierung anonymisieren.

Und ein von Google zur Verfügung gestelltes Plug-in gestattete dem Web-Seiten-Besucher, über ein Opt-out-Verfahren die Erstellung von Nutzerprofilen insgesamt zu unterbinden. Gleichwohl blieb ein großer Teil der Forderungen des Düsseldorfer Kreises offen. Zum einen war das Plug-in für eine Vielzahl von Browsern, wie etwa Opera und Safari, gar nicht verfügbar. Zum anderen blieb die Übertragung von Nutzerdaten an Server außerhalb der EU als elementarer Kritikpunkt nach wie vor bestehen. Folglich herrscht bis dato keine eindeutige Rechtsgrundlage, sodass momentan alle Beteiligten auf eine endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) warten. Zudem rät auch das Gros der auf Internet-Recht spezialisierten Anwälte derzeit von einer Verwendung von Google Analytics ab. Vor dem Hintergrund des Telemediengesetzes und den Äußerungen der Datenschützer könnten Bußgelder und Abmahnungen drohen, so die Warnung der Experten, auch wenn die Rechtslage nicht hundertprozentig eindeutig erscheint.

Bild 1. In ausgeklügelten Einzelschritten erfasst und verarbeitet das Urchin-System das Kundenver halten und bereitet es für die Darstellung auf. 

Bild 1. In ausgeklügelten Einzelschritten erfasst und verarbeitet das Urchin-System das Kundenver halten und bereitet es für die Darstellung auf.
 

Kein Wunder also, dass mittlerweile viele Unternehmen über den Ausgang der kontrovers geführten Diskussionen verunsichert sind. Ob gezielte Marketingkampagnen mit Google Adwords, das Sammeln von Erkenntnissen zum Kaufverhalten von Kunden oder das Einstellen von Whitepapers mit Login, um an neue Interessentendaten zu kommen: Immer mehr Betriebe, die ihr unternehmensrelevantes Web-Tracking nicht länger auf rechtsproblematischem Niemandsland durchführen wollen, wechseln auf datenschutzkonforme Lösungen wie die hier weiter dargestellte Software Urchin – und kontrollieren mit den Pendants zu Google Analytics die umstrittenen Datenbestände künftig in eigener Regie. Die kostenpflichtige Urchin-Software ist eine im Umfang mit Google Analytics vergleichbare Web-Analyse-Lösung, die jedoch beim Kunden installiert, gehostet und verwaltet wird. Somit befinden sich alle gesammelten und gespeicherten Daten abgeschottet auf unternehmenseigenen oder vom Unternehmen verwalteten Servern und bieten so im besten Fall keinerlei Angriffsfläche mehr für datenschutzrechtliche Bedenken. Da sämtliche Daten ausschließlich auf eigenem Equipment vorgehalten, verarbeitet und ausgewertet werden, bleiben die Bestände grundsätzlich in Deutschland beziehungsweise in Europa, und der Website-Betreiber kann über das ausgefeilte Konten-, Nutzer- und Gruppen-Management sicherstellen, dass kein Unbefugter Zugriff auf die Daten nehmen kann.

Für Website-Betreiber ist damit jeglicher Ärger vom Tisch. Von den fünf Kritikpunkten des Düsseldorfer Kreises liegen nämlich nur zwei ganz spezielle Forderungen in der direkten Verantwortung des Betreibers und dessen technischen Gegebenheiten – unabhängig davon, welche Analysesoftware er auch immer einsetzt: das Widerspruchsrecht und der gewünschte Hinweis zur Erstellung pseudonymer Nutzungsprofile. Um diesen Erfordernissen zu genügen, kann der Betreiber einer Website dem Besucher ganz gezielt eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einräumen – ein so genanntes Opt-out, indem er eine Schaltfläche oder Checkbox auf der Website integriert. Diese würde dann nach Betätigung die Ausführung eines Tracking-Codes verlässlich unterbinden. Eine elegante Lösung dazu bietet etwa das Browser-Add-on „Opt-Me-Out”, das kostenlos unter http://www.opt-me-out.de heruntergeladen werden kann. Und was den datenschutzrechtlichen Hinweis bezüglich der Erstellung pseudonymer Nutzungsprofile angeht, obliegt es ebenfalls dem Betreiber, einen entsprechenden Passus in die Datenschutzerklärung zu integrieren. Dabei sollte er sich an einen kundigen Rechtsanwalt wenden, der ihm wiederum eine geeignete Formulierung an die Hand gibt.

Bild 2. Die Identifikation im _utma Cookie in Urchin unterscheidet lediglich zwischen neuen und wiederkeh renden Besuchern.

Bild 2. Die Identifikation im _utma Cookie in Urchin unterscheidet lediglich zwischen neuen und wiederkehrenden Besuchern.
 

Alles andere ist bei Urchin obligatorisch -auch die von Datenschützern so vehement geforderte Datentrennung oder die Anonymisierung oder Löschung von IP-Adressen. Zwar ist das von Datenschützern vorgebrachte Argument des Personenbezugs von IP-Adressen in Zeiten von dynamischen IPs und dem Einsatz von Routern mit NAT (Network Address Translation) aus technischer Sicht nur schwer nachvollziehbar. Zum einen, weil die eigentliche IP-Adresse des individuellen Besuchers einer Web-Seite hinter einem Router gar nicht sichtbar ist. Zum anderen ist in Deutschland eine Feststellung der Person anhand einer IP-Adresse nur durch einen Richterbeschluss bei schwerwiegenden Straftaten möglich. Bei Urchin jedenfalls können IP-Adressen sowohl anonymisiert als auch durch passende Filtersetzung jederzeit von der Datenverarbeitung ausgeschlossen werden. Zudem lassen sich Datenbestände mit wenigen Mausklicks löschen. Eine Datentrennung ist primär schon dadurch gegeben, dass ein Nutzer sich auf einer Website nicht zwangsläufig zu erkennen geben muss. Dies ist immer nur dann der Fall, wenn sich beispielsweise der Nutzer zum Betreten eines geschlossenen Bereichs oder beim Checkout-Prozess eines Online-Shop-Kaufs anmelden müsste. Aber selbst wenn dies der Fall ist, werden die Anmeldedaten nicht im Webserver-Logfile vermerkt, da eine Verknüpfung von User-Daten und Profil bei Urchin per Design nicht möglich ist.

Fazit

Als datenschutzkonformes Pendant zu Google Analytics bieten Lösungen wie Urchin die in Wirtschaftsunternehmen benötigte Rechtssicherheit bei der professionellen Web-Analyse. Wie Google Analytics helfen sie allen Website-Inhabern, ihre Online-Marketing-Initiativen, Website-Zugriffsmerkmale und das Suchverhalten ihrer Kunden besser zu verstehen. Doch anders als Google Analytics liefert etwa Urchin tiefer gehende Ergebnisse, einschließlich Bilder, Downloads, Roboter, Statuscodes (etwa 404, 500) und Verweisfehler, darunter auch veraltete Links. Mehr noch: Da die Lösung Server-Protokolldateien als primäre Datenquelle verwendet, kann das Tool auch in Anwendungen zum Einsatz kommen, die sich nicht für einen gehosteten Service wie Google Analytics eignen, wie etwa das Tracking der Zugriffe auf ein Firmen-Intranet, die erneute Verarbeitung älterer Protokolldateien oder Berichte zu Server-Fehlern. Vor allem aber - unabhängig von der Datenschutzkonformität – behalten Unternehmen die unumschränkte Macht über ihre gesammelten Informationen, da alle Daten ausschließlich auf eigenem Equipment erhoben, vorgehalten, verarbeitet und ausgewertet werden.

 

 



Quelle: LANline, Ausgabe Juli 2011, Seite 38 und 39

Mit freundlicher Gehnemigung des ITP Verlags

Download des Artikels als PDF-Datei: Flucht aus der Grauzone – Artikel LANline Juli 2011

 


 

 

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