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Google Analytics – Einschränkung durch Nutzungsbedingungen

Bereits am 29. September berichteten wir über den Launch von Google Analytics Premium in einem Blog-Post. Fast schon schleichend und ohne Ankündigung ging mit dem Start des neuen Analyse-Dienstes aber auch eine Änderung der TOS (Terms Of Service, Nutzungsbedingungen) für Google Analytics Standard einher: Die Festsetzung der maximalen Anzahl an Seitenaufrufen (Page Views) pro Monat.

5 Mio. Page Views oder mehr?

Geänderte Nutzungsbedingungen können den Nutzern zum Nachteil gereichenViele von Ihnen besonders diejenigen, die an unseren Trainings und Seminaren teilgenommen haben, erinnern sich bestimmt daran, dass Google Analytics eine Grenze von 5.000.000 Page Views pro Monat und Konto aufwies. Bei maximal 50 Profilen pro Konto landeten wir bei einer Zahl von 100.000 Seitenzugriffen (im Durchschnitt).

Im Laufe der Zeit – und natürlich auch der Weiterentwicklung von Google Analytics geschuldet – wurden von Google auch neue Techniken in Google Analytics implementiert. So z. B. das allseits beliebte Ereignis-Tracking, mit dem sich auf wunderbare Weise die Nutzung eines Videoplayers analysieren lässt. Viele vergessen dabei aber, dass jede Information in Bezug auf das Ereignis-Tracking ebenfalls einen (virtuellen) Page View darstellt.

Ergo durfte sich niemand wundern, wenn er einige stark frequentierte Seiten mit verschiedenen Videos zur Verfügung stellte, deren Nutzung er auswerten wollte. Eine einfache Rechnung: 10 Seiten mit Videos, 100 Besucher täglich, jeder Besucher spielt das Video  ab und hält es während der Wiedergabe einmal an. Na? 10 Seiten x 100 Besucher x 30 Tage x 4 Ereignisse (Video laden, Video abspielen, Video pausieren, Video stoppen) = 120.000 Ereignisse (= Page Views)

Wenngleich auch viele Websitebetreiber darin keine wirkliche Einschränkung sahen und sich über eine solch hohe Anzahl an Seitenabrufen gefreut hätten, gab es dennoch einige Unternehmen, welche diese Limits innerhalb einer Woche oder sogar schon nach einem Tag erreicht hatten.

Für genau diese Klientel räumte Google seinerzeit die Möglichkeit ein, durch die Eröffnung eines Google AdWords Kontos und die Kombination dessen mit dem Google Analytics Konto, die Limitierung aufzuheben und eine unbegrenzte Anzahl an Page Views zu erfassen. Und zwar auch dann, wenn mit dem Google AdWords Konto nur ein minimaler Umsatz von 1 USD pro Tag erzielt wurde.

10 Mio. Page Views. Basta!

Wie Eingangs schon erwähnt, wurde die Änderung, ohne Aufhebens darum zu machen, schleichend vollzogen. Denn in den aktuellen Nutzungsbedingungen steht nun unter 2 ENTGELT UND SERVICE zu lesen:

2.1 Vorbehaltlich einer Änderung der Bedingungen nach Klausel 15 wird der Service unentgeltlich erbracht, vorausgesetzt dass über Ihren Account monatlich nicht mehr als zehn Millionen (10.000.000) Page Views verarbeitet werden.

Was heißt das nun im Klartext? Wie auch schon in der vorher gültigen Regelung werden alle Seitenaufrufe, die nach dem Überschreiten des gesetzten Limits eingehen, verworfen. Und eben die Firmen, die schon mit 5 Mio. Page Views nicht auskamen, haben mit diesem Hardlimit wohl die gleichen Probleme. Nur mit dem Unterschied, dass sie diesmal durch die Eröffnung oder die Verknüpfung eines Google AdWords Kontos keine Aufhebung der Beschränkung erfahren können.

Was jetzt? Irgendwelche Vorschläge?

Leider existieren für die Websitebetreiber, die dieses Hardlimit überschreiten nicht sonderlich viele Alternativen. Die erste Möglichkeit – und wohl auch die unbefriedigendste – wäre das so genannte Sampling, bei dem über den Tracking Code eine frei wählbare Prozentzahl an Traffic erfasst wird. So könnten Sie bei 100.000 Besuchern pro Monat über die Funktion _setSampleRate() bestimmen, dass Sie davon nur 50% erfassen wollen – in der Hoffnung, diese 50% verursachen nicht mehr Page Views als das besagte Limit.

Die zweite Alternative wäre der Einsatz von Urchin from Google, dem käuflichen Pendant von Google Analytics (aus dem Google Analytics übrigens hervorgegangen ist), welches auf dem eigenen Equipment betrieben wird. Jedoch ist diese Lösung mit knapp 8.000 EUR einmaligen Lizenzkosten keine kleine Investition. In Kombination mit leistungsfähiger Hardware und zusätzlicher Software – der Urchin Appliance ist schnell eine Größenordnung von 16.000 bis 33.000 EUR erreicht.

Die dritte und letzte Alternative wäre das Abonnement von Google Analytics Premium, welches ein Limit von einer Milliarde Page Views pro Monat aufweist und somit den Bedürfnissen selbst größter Unternehmen gereicht. Allerdings hat diese “Freiheit” auch ihren Preis: So ist im Euro-Land damit zu rechnen, dass die Nutzung von Google Analytics Premium zwar als Flatrate bezeichnet wird, aber dennoch jährlich im sechsstelligen Bereich anzusiedeln sein wird. Leider ist dieser Service in Europa noch nicht verfügbar (geplanter Start: Ende November 2011). Sobald Google Analytics Premium in Deutschland abonnierbar ist, werden wir darüber bloggen. Bis dahin können Sie sich auf unserer Website vorregistrieren

Verschlüsselte Google-Suche hat Auswirkungen auf Webanalyse

Google mit SSL-verschlüsselter SuchseiteAm 18.10.2011 gab Google in seinem Blog bekannt, dass in den nächsten Wochen die verschlüsselte Suche automatisch für angemeldete Nutzer angewendet werden soll. Das bedeutet, jeder Nutzer, der sich mit seinem Google-Konto anmeldet, wird beim Aufruf der Suchseite http://www.google.com automatisch auf die gesicherte Suchseite https://www.google.com weitergeleitet. Und genau dieser Umstand führt dann zu Problemen bei der Webanalyse. Doch dazu später mehr.

Warum machen die das?

Die berechtigte Frage lautet nun: Warum geht Google diesen Schritt? Wie aus dem Blogbeitrag zu entnehmen ist, wird der Suchvorgang an und für sich zu einer zunehmend individuellen Erfahrung, die mit einem gesteigerten Bedürfnis nach Datenschutz für die personalisierten Suchergebnisse einhergeht. Daher, so Google, würde der Suchvorgang für angemeldete Nutzer durch die automatische Weiterleitung auf die mittels SSL verschlüsselte Suchseite verbessert werden. Durch die Nutzung der SSL-Technik werden sämtliche Suchanfragen verschlüsselt übermittelt und auch die Ergebnisseiten werden auf einer gesicherten Seite dargestellt.

Was bedeutet das nun für meine Webanalyse?

Sobald nun ein Nutzer auf der gesicherten Suchseite einen Suchvorgang startet, dann auf eines der Suchergebnisse klickt und dann auf Ihrer Website landet, werden Sie immer noch wissen, dass der Nutzer von Google (organic) kommt. Was Sie nun allerdings in dieser Konstellation nicht mehr erfahren werden, ist, welches Keyword der Nutzer eingegeben hat.

Jedoch sollte, laut Google, die Auswertung der Top 1.000 Suchanfragen mittels der Google Webmaster Tools möglich sein, die seit dem 4. Oktober in Google Analytics integriert wurden . Ob das allerdings für Webanalysten, welche nicht Google Analytics einsetzen, ein gangbarer Weg ist, wird erst die Zukunft zeigen.

Zusätzlich werden künftig in Google Analytics sämtliche Suchanfragen, die über die gesicherte Suchseite zu Ihrer Website führen mit “(not provided)” gekennzeichnet. Die Auswertung von AdWords und manuell gekennzeichneten Links, so Google, sind davon nicht betroffen und sollen unverändert in die Webanalyse einfließen.

Sind meine Auswertungen jetzt noch „genau“?

Einmal davon abgesehen, dass KEINE Webanalyselösung zu 100% akkurat ist, können Sie davon ausgehen, dass es erst einmal ein Weilchen dauern wird, bis jeder Nutzer von der gesicherten Suchseite Gebrauch machen wird. Und bis dahin wird Google sicher einen Weg finden, wie die Daten zwecks Auswertung dann nur noch (exklusiv?) für die Nutzer von Google Analytics verfügbar sind. 

Erste Google Analytics Konferenz ein voller Erfolg

Veranstalter der ersten deutschsprachigen Google Analytics KonferenzAm 29.09.2011 fand die erste deutschsprachige Google Analytics Konferenz im Schloß Schönbrunn in Wien statt. Die Veranstalter e-dialogelements.at und webalytics freuten sich über 220 Teilnehmer aus neun verschiedenen Ländern.

Besonderes Highlight waren die Präsenz und die Vorträge der Google-Mitarbeiter Clancy Childs (Manager, Google Analytics, Google, London UK) , Trevor Claiborne (Product Marketing Manager, Google Analytics, Google Mountain View, CA) und Nick Mihailovski (Senior Developer Programs Engineer, Google Mountain View, CA). Auch der für die Veranstalter zuständige Ansprechpartner bei Google, Timo Josten (Partner Program Manager, Google Analytics), war zugegen und unterstützte die Veranstaltung mit Informationen über diverse Themen.

Gartenanlage im Schloss Schönbrunn, Wien, ÖsterreichNeben der exzellenten Location (Tagungszentrum Schloss Schönbrunn), einem hervorragenden Catering und einem herrlichen spätsommerlichen Wetter, wurden die Teilnehmer in zwei parallelen Tracks mit Informationen rund um Google Analytics versorgt. Der Wechsel zwischen Deutsch (Veranstalter) und Englisch (Gäste von Google) bei den Vorträgen, sowie die unterschiedlichen Inhalte bereiteten keine Probleme, sondern schienen eine willkommene Abwechslung zu sein.

3 Things to do with Google AnalyticsSo wurde die Konferenz mit der Keynote Speech von Clancy Childs eröffnet, in der er über die drei  Dinge sprach, die mit Google Analytics “angestellt” werden können. Danach folgten Vorträge der Sprecher über verschiedene Themen in zwei parallel verlaufenden Tracks:

Track 1

  • Das Google Analytics Einmaleins – Roland Dessovic, Elements
  • Erfolgsoptimierung mit Google Analytics – Thomas Sommeregger, Elements
  • Dashboards & individuelle Reports – Daniel Steiner, e-dialog
  • Offline-Tracking & Real-World Korrelationen erkennen – Siegfried Stepke, e-dialog

Track 2

  • Urchin als Inhouse Google Analytics-Alternative – Holger Tempel, webalytics
  • Webanalyse: Resultate einer empirischen Studie – Darius Zumstein, Universität Fribourg
  • Tracking Code: Erweiterungen, Tipps, typische Fehler – Holger Tempel, webalytics
  • Google Analytics API – Nick Mihailovski, Google Mountain View

Den Abschluss machte dann Trevor Claiborne mit seiner Closing Keynote “The Future of Google Analytics”, in der er neue Programm-Features von Google Analytics vorstellte. Unter dem Motto “Ask a Googler” konnten danach alle Teilnehmer den Gästen von Google Fragen stellen – eine sich selten bietende Gelegenheit, die auf der Konferenz gerne wahrgenommen wurde. Das nachfolgende Video verdeutlicht das:

 

Das immense positive Feedback der Teilnehmer zeigte, dass eine Veranstaltung wie diese schon lange überfällig war und den Bedürfnissen der Websitebetreiber/-analysten gerecht wurde. Somit ist es sehr wahrscheinlich, dass die Konferenz im kommenden Jahr wiederholt wird – mehr noch: sie könnte sich zu einer Institution entwickeln.

Impressionen von der Veranstaltung:

Google Analytics Premium gelauncht

Google hatte seinerzeit das Produkt Google Analytics auf dem Prinzip demokratisierender Daten aufgebaut: allen Website-Betreibern – ob groß oder klein – ermöglichen, aus dem Verhalten der Websitebesucher zu lernen. Viele Websites nutzen also Google Analytics; das Spektrum reicht von persönlichen Blogs bis hin zu globalen Unternehmen, deren Produkte wir täglich benutzen.

Google hat wiederum von seinen größten Kunden erfahren, dass deren Anforderungen mitunter doch sehr stark vom Standardumfang in Google Analytics abweichen. Heute trägt Google diesen Bedürfnissen mit einem neuen Produkt Rechnung: Google Analytics Premium.

Google Analytics Premium fußt auf diesen Säulen: mehr Daten, bessere Tools, dedizierter Support und verschiedene Garantien. Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Inhalts:

  • Zusätzliche Verarbeitungsressourcen – verbesserte Datenerhebung und -sammlung, mehr benutzerdefinierte Variablen (Custom Variables) und herunterladbare, ungesampelte Berichte
  • Erweiterte Analyse – Zuordnungstools, die Ihnen ermöglichen, verschiedene Modelle für zu Zuweisung von Conversions zu testen
  • Service und Support – Unterstützung von Experten bei der benutzerdefinierten Installation, sowie dediziertes Kontenmanagement auf Abruf – alles durch einen 24×7-Support gesichert
  • Garantie – Service Level Agreements (SLA) für Datenerhebung und -sammlung, Verarbeitung und Berichterstattung

Google Analytics Premium wurde in Zusammenarbeit  mit Googles größten Kunden entwickelt. Während der Pilotphase hat Google mit Gucci, Travelocity, TransUnion, eHarmony und anderen zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass Google Analytics Premium deren Anforderungen entspricht. Das ist anscheinend gelungen, denn das Produkt ist nun für jeden interessierten Kunden verfügbar.

Derzeit ist Google Analytics Premium nur in den Vereinigten Staaten von Amerika, Canada und Großbritannien gegen pauschales Nutzungsentgelt verfügbar. Sie können sich jedoch bereits jetzt mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie Interesse an Google Analytics Premium  haben – wir werden dann versuchen, Sie bereits vor dem offiziellen Launch in Deutschland für das Programm anzumelden.

Nachfolgend finden Sie ein kurzes Video (in englischer Sprache), welches Ihnen Hintergründe zu Google Analytics Premium liefert:

Google Analytics endlich als datenschutzkonform eingestuft

Google Analytics jetzt als datenschutzkonfotrm eingestuftWas lange währt wird endlich gut. Unter diesem Motto findet endlich auch die leidige Diskussion um Google Analytics ein anscheinend glückliches Ende für alle Beteiligten – vor allem für die Websitebetreiber. Am 15.09.2011 wurde Google Analytics vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informations-freiheit, Johannes Caspar, auf dessen Website  freigegeben.

Was wurde getan und erreicht?

Durch konstruktive Kommunikation wurde sich auf zentrale Punkte geeinigt und diese dann umgesetzt. Insbesondere hat Google das Verfahren dahingehend geändert, dass

  • den Nutzern die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt wird. Google stellt ein so genanntes Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de). Dieses Add-On war bisher für Internet Explorer, Firefox und Google Chrome verfügbar. Google hat nun Safari und Opera hinzugefügt, so dass alle gängigen Browser berücksichtigt sind;
  • auf Anforderung des Webseitenbetreibers das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht wird, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist. Die Löschung erfolgt innerhalb Europas;
  • mit den Webseitenbetreibern ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen werden soll.

Zwar ist all das bereits seit über einem Jahr umgesetzt, aber in Deutschland – im speziellen bei Datenschützern – dauert es anscheinend immer etwas länger, bis alle technischen Hintergründe verstanden wurden. Ungeachtet dessen hat Google ebenfalls einen entsprechenden Blog-Post unter http://conversionroom-de.blogspot.com/2011/09/deutsche-datenschutzbehorden-bestatigen.html veröffentlicht und begrüßt dort ebenfalls die jüngste Entwicklung seitens der Datenschützer. Auch weist Google in diesem Blog auf folgende Vorgehensweisen hin:

  • auf den Einsatz von Google Analytics in der Datenschutzinformation (DSI) der Website hinweisen,
  • implementieren der Funktion anonymizeip(),
  • über die Möglichkeit der Deaktivierung der Google Analytics-Funktion mittels eines Browser Add-on in der  Datenschutzinformation (DSI) der Website hinweisen

Zudem hat Google die Nutzungsbedingungen aktualisiert, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung beinhalten.

Was müssen Sie jetzt noch tun?

Um Google Analytics nach aktueller Sachlage (per 15.09.2011) datenschutzkonform zu betreiben, müssen Sie folgende Punkte beachten und umsetzen:

1.     Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zeichnen

Da in den Augen der Aufsichtsbehörden die Webseitenbetreiber beim Einsatz von Google Analytics als Auftraggeber und Google als Auftragnehmer anzusehen ist, muss mit Google ein schriftlicher Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden. Somit müssen Sie den Vertrag mit Google Deutschland zeichnen (http://www.google.de/intl/de/analytics/tos.pdf). 

2.     Verwenden der Funktion anonymizeIp() in Ihren Tracking Code Snippet

Passen Sie Ihren Tracking Code an, indem Sie ihn um die fett und rot geschriebene Zeile ergänzen: 

Tracking Code mit ga.js

<script type="text/javascript">
  var gaJsHost = (("https:" == document.location.protocol) ? "https://ssl." : "http://www.");
document.write(unescape("%3Cscript src='" + gaJsHost + "google-analytics.com/ga.js' type='text/javascript'%3E%3C/script%3E"));
</script>
<script type="text/javascript">
  try {
  var pageTracker = _gat._getTracker("UA-XXXXXX-X");
 _gat._anonymizeIp();
  pageTracker._trackPageview();
  } catch(err) {}
</script>

asynchroner Tracking Code 

<script type="text/javascript">
  var _gaq = _gaq || [];
  _gaq.push(['_setAccount', 'UA-XXXXXX-X']);
 _gaq.push(['_gat._anonymizeIp']);
  _gaq.push(['_trackPageview']);
  (function() {
  var ga = document.createElement('script'); ga.type = 'text/javascript'; ga.async = true;
  ga.src = ('https:' == document.location.protocol ? 'https://ssl' : 'http://www') + '.google-analytics.com/ga.js';
  var s = document.getElementsByTagName('script')[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s);
  })();
</script>

Hinweis: Sollten Sie die Code-Beispiele hier kopieren und auf Ihren Seiten anwenden wollen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre eigene Google Analytics Kontonummer anstelle von UA-XXXXXX-X zu verwenden!

3.     Anpassen der DSI (Datenschutzinformation)

Fügen Sie den Passus der aktuellen Google Analytics Nutzungsbedingungen ein und ergänzen Sie diesen um die Information zur Funktion anonymizeIp(): 

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de bzw. http://www.google.com/intl/de/analytics/privacyoverview.html (allgemeine Informationen zu Google Analytics und Datenschutz). Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Webseite Google Analytics um den Code „gat._anonymizeIp();“ erweitert wurde, um die IP-Adressen zu anonymisieren, wobei das letzte Oktett gelöscht wird.

4.     Löschen der Altdaten

Es ist zu beachten, dass die Anpassungen nur für neue Google Analytics Profile gelten. Vor der Vertragsunterzeichnung erstellte Profile sind nach Ansicht der Aufsichtsbehörden unrechtmäßig erstellt und müssen gelöscht werden. Sie sollten somit neue Profile für Ihre Websites erstellen und die alten Profile samt deren Daten löschen. Sollten Sie sich zu diesem Schritt entscheiden, müssen Sie den Code in Punkt 2 natürlich erneut anpassen (UA-XXXXXX-XX).

Jetzt aber schnell…!

Da jetzt alle Ampeln auf grün geschaltet wurden, ist es höchste Zeit, mit der professionellen Auswertung des Besucherverhaltens auf Ihrer Website zu beginnen. Melden Sie sich also am besten heute noch an und erstellen Sie Ihr Google Analytics Konto. Sollten Sie Hilfe bei der Integration von Google Analytics in Ihre Website benötigen, nutzen Sie unsere professionellen Services. Sofern Sie noch keine rechtssichere Datenschutzinformation (auch Datenschutzerklärung genannt) für Ihre Website besitzen, kontaktieren Sie uns – wir können Ihnen kostengünstig eine solche erstellen.

Neues Feature in Google Analytics: Multi-Channel-Trichter

Die Anzeige wurde angeklickt und der Kauf wurde getätigt. Seit langem schon nutzen Vermarkter Google Analytics und ähnliche Tools, um festzustellen, welche Marketing-Aktivitäten die meisten Umsätze und Conversions bringen. Schließlich ist die Analyse eines rentabilitätsgetriebenen Marketing essenziell. Google hat nun die Messbarkeit dessen um einiges vorangetrieben.

Sobald ein Besucher einen Online-Kauf tätigt oder sonst ein vorgegebenes Ziel erreicht, wird dieses von den meisten Conversion-Tracking-Lösungen dem zuletzt angeklickten Link oder Banner zugerechnet. In Wirklichkeit jedoch recherchieren und vergleichen die Besucher ein Produkt über unterschiedliche Kanäle, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen. Betrachten die Vermarkter also nur die letzte Etappe auf dem Weg zur Conversion, erhalten sie nur ein unvollständiges Bild des Besucherverhaltens. Auch ist die Gefahr groß, wichtige Gelegenheiten zur Kundenansprache und -bindung zu verpassen.

Darum stellte Google allen Google Analytics Nutzern mit sofortiger Wirkung die Multi-Channel-Trichter zur Verfügung. Das Berichtset umfasst fünf neue Berichte und vermittelt den Vermarktern einen tiefen Einblick in den Conversion-Pfad über einen Zeitraum von 30 Tagen – nicht nur den sogenannten “Last Click”.

Google Analytics - Top-Conversion-Pfade in v5

Bei der Betrachtung der kanalübergreifenden Aktionen - inklusive der Klicks von Paid Search, organischen Suchergebnissen, Affiliates, sozialen Netzwerken, Bannern, etc. – wird deutlich, wie die verschiedenen Kanäle bei der Generierung von Verkäufen und Conversions mitwirken.

httpvh://www.youtube.com/watch?v=Cz4yHOKE5j8

Wenn Sie Google Analytics bereits  auf Ihrer Website einsetzen und Ziele festgelegt oder E-Commerce-Tracking aktiviert haben, können Sie die neuen Berichte sofort nutzen. Sie finden diese unter der Registerkarte Meine Conversions → Multi-Channel-Trichter. Es sind keine weiteren Schritte nötig, um darauf zugreifen zu können.

Sie sind ein AdWords-Kunde? Dann sollten Sie lediglich sicherstellen, dass  Ihre Konten von AdWords und Analytics miteinander verknüpft sind, damit Sie detaillierte Informationen in Bezug auf die Performanz Ihrer AdWords-Anzeigen erhalten. Mit dem heutigen Tag erhalten Sie Zugriff auf die vollständigen Daten der letzten zwei Monate; Google arbeitet zudem daran, in den nächsten Tagen die Daten rückwirkend ab Januar 2011 bereitzustellen.

Flucht aus der Grauzone – Artikel in der LANline, Ausgabe 7.2011

Alternative zu Google Analytics

Flucht aus der Grauzone

Viele Nutzer von Google Analytics machen sich Sorgen: Wegen bestehender Rechtsunsicherheit steht die beliebte Web-Tracking-Lösung seit Längerem unter dem Beschuss deutscher Datenschützer. Während kleine Online-Shops bisweilen noch dazu neigen, den Ausgang dieses Rechtsstreits einfach abzuwarten, wird die unausgegorene Rechtslage für große Wirtschaftsunternehmen mittlerweile zum Problem.

Was für Online-Shops und professionelle Web-Seitenbetreiber längst ein unverzichtbares Instrument der täglichen Arbeit ist, nutzen inzwischen auch immer mehr große Wirtschaftsunternehmen: die Web-Analyse-Software Google Analytics. Gilt es doch, mit dem kostenlosen Tool des Marktführers das Kaufverhalten ihrer Kunden nachhaltig zu erforschen und mithilfe der gesammelten Daten die eigene Angebotspalette und Gebrauchstauglichkeit optimal auf deren Wünsche abzustimmen. Doch seit gut zwei Jahren steht die beliebte Software nun im Brennpunkt teils emotional geführter Diskussionen um die Diskrepanz zwischen herrschender Gesetzgebung und tatsächlichem Nutzen. 

Bereits im Januar 2009 bemängelte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) die grundsätzliche Vereinbarkeit von Google Analytics und dem deutschen Datenschutzrecht. Und dies nicht nur aufgrund der beim Tracking gespeicherten IP-Adressen. Vor allem die  Übermittlung der Analysedaten an Server außerhalb der EU, die unzureichende Möglichkeit zur Löschung der erhobenen Daten und die grundsätzliche Möglichkeit der Verkettung von Nutzerdaten zu einem umfassenden personalisierten Profil stimmten die Datenschützer bedenklich. Aufwind bekam die Diskussion nochmals durch ein im November 2009 veröffentlichtes Statement des Düsseldorfer Kreises zur datenschutzkonformen Ausgestaltung von Web-Analyse-Verfahren. Auf Grundlage des Telemediengesetzes (TMG) forderten Deutschlands oberste Datenschützer unter anderem die Einwilligung des Nutzers, um am Web-Analyse-Verfahren teilzunehmen. Im Mai 2010 nahm Google dann zwei Anpassungen in Google Analytics vor und reagierte damit auf die Forderungen der Datenwächter: Betreiber konnten durch eine Anpassung im Tracking-Code ihrer Web-Seite die gesammelten IP-Adressen durch eine teilweise Maskierung anonymisieren.

Und ein von Google zur Verfügung gestelltes Plug-in gestattete dem Web-Seiten-Besucher, über ein Opt-out-Verfahren die Erstellung von Nutzerprofilen insgesamt zu unterbinden. Gleichwohl blieb ein großer Teil der Forderungen des Düsseldorfer Kreises offen. Zum einen war das Plug-in für eine Vielzahl von Browsern, wie etwa Opera und Safari, gar nicht verfügbar. Zum anderen blieb die Übertragung von Nutzerdaten an Server außerhalb der EU als elementarer Kritikpunkt nach wie vor bestehen. Folglich herrscht bis dato keine eindeutige Rechtsgrundlage, sodass momentan alle Beteiligten auf eine endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) warten. Zudem rät auch das Gros der auf Internet-Recht spezialisierten Anwälte derzeit von einer Verwendung von Google Analytics ab. Vor dem Hintergrund des Telemediengesetzes und den Äußerungen der Datenschützer könnten Bußgelder und Abmahnungen drohen, so die Warnung der Experten, auch wenn die Rechtslage nicht hundertprozentig eindeutig erscheint.

Bild 1. In ausgeklügelten Einzelschritten erfasst und verarbeitet das Urchin-System das Kundenver halten und bereitet es für die Darstellung auf. 

Bild 1. In ausgeklügelten Einzelschritten erfasst und verarbeitet das Urchin-System das Kundenver halten und bereitet es für die Darstellung auf.
 

Kein Wunder also, dass mittlerweile viele Unternehmen über den Ausgang der kontrovers geführten Diskussionen verunsichert sind. Ob gezielte Marketingkampagnen mit Google Adwords, das Sammeln von Erkenntnissen zum Kaufverhalten von Kunden oder das Einstellen von Whitepapers mit Login, um an neue Interessentendaten zu kommen: Immer mehr Betriebe, die ihr unternehmensrelevantes Web-Tracking nicht länger auf rechtsproblematischem Niemandsland durchführen wollen, wechseln auf datenschutzkonforme Lösungen wie die hier weiter dargestellte Software Urchin – und kontrollieren mit den Pendants zu Google Analytics die umstrittenen Datenbestände künftig in eigener Regie. Die kostenpflichtige Urchin-Software ist eine im Umfang mit Google Analytics vergleichbare Web-Analyse-Lösung, die jedoch beim Kunden installiert, gehostet und verwaltet wird. Somit befinden sich alle gesammelten und gespeicherten Daten abgeschottet auf unternehmenseigenen oder vom Unternehmen verwalteten Servern und bieten so im besten Fall keinerlei Angriffsfläche mehr für datenschutzrechtliche Bedenken. Da sämtliche Daten ausschließlich auf eigenem Equipment vorgehalten, verarbeitet und ausgewertet werden, bleiben die Bestände grundsätzlich in Deutschland beziehungsweise in Europa, und der Website-Betreiber kann über das ausgefeilte Konten-, Nutzer- und Gruppen-Management sicherstellen, dass kein Unbefugter Zugriff auf die Daten nehmen kann.

Für Website-Betreiber ist damit jeglicher Ärger vom Tisch. Von den fünf Kritikpunkten des Düsseldorfer Kreises liegen nämlich nur zwei ganz spezielle Forderungen in der direkten Verantwortung des Betreibers und dessen technischen Gegebenheiten – unabhängig davon, welche Analysesoftware er auch immer einsetzt: das Widerspruchsrecht und der gewünschte Hinweis zur Erstellung pseudonymer Nutzungsprofile. Um diesen Erfordernissen zu genügen, kann der Betreiber einer Website dem Besucher ganz gezielt eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einräumen – ein so genanntes Opt-out, indem er eine Schaltfläche oder Checkbox auf der Website integriert. Diese würde dann nach Betätigung die Ausführung eines Tracking-Codes verlässlich unterbinden. Eine elegante Lösung dazu bietet etwa das Browser-Add-on „Opt-Me-Out”, das kostenlos unter http://www.opt-me-out.de heruntergeladen werden kann. Und was den datenschutzrechtlichen Hinweis bezüglich der Erstellung pseudonymer Nutzungsprofile angeht, obliegt es ebenfalls dem Betreiber, einen entsprechenden Passus in die Datenschutzerklärung zu integrieren. Dabei sollte er sich an einen kundigen Rechtsanwalt wenden, der ihm wiederum eine geeignete Formulierung an die Hand gibt.

Bild 2. Die Identifikation im _utma Cookie in Urchin unterscheidet lediglich zwischen neuen und wiederkeh renden Besuchern.

Bild 2. Die Identifikation im _utma Cookie in Urchin unterscheidet lediglich zwischen neuen und wiederkehrenden Besuchern.
 

Alles andere ist bei Urchin obligatorisch -auch die von Datenschützern so vehement geforderte Datentrennung oder die Anonymisierung oder Löschung von IP-Adressen. Zwar ist das von Datenschützern vorgebrachte Argument des Personenbezugs von IP-Adressen in Zeiten von dynamischen IPs und dem Einsatz von Routern mit NAT (Network Address Translation) aus technischer Sicht nur schwer nachvollziehbar. Zum einen, weil die eigentliche IP-Adresse des individuellen Besuchers einer Web-Seite hinter einem Router gar nicht sichtbar ist. Zum anderen ist in Deutschland eine Feststellung der Person anhand einer IP-Adresse nur durch einen Richterbeschluss bei schwerwiegenden Straftaten möglich. Bei Urchin jedenfalls können IP-Adressen sowohl anonymisiert als auch durch passende Filtersetzung jederzeit von der Datenverarbeitung ausgeschlossen werden. Zudem lassen sich Datenbestände mit wenigen Mausklicks löschen. Eine Datentrennung ist primär schon dadurch gegeben, dass ein Nutzer sich auf einer Website nicht zwangsläufig zu erkennen geben muss. Dies ist immer nur dann der Fall, wenn sich beispielsweise der Nutzer zum Betreten eines geschlossenen Bereichs oder beim Checkout-Prozess eines Online-Shop-Kaufs anmelden müsste. Aber selbst wenn dies der Fall ist, werden die Anmeldedaten nicht im Webserver-Logfile vermerkt, da eine Verknüpfung von User-Daten und Profil bei Urchin per Design nicht möglich ist.

Fazit

Als datenschutzkonformes Pendant zu Google Analytics bieten Lösungen wie Urchin die in Wirtschaftsunternehmen benötigte Rechtssicherheit bei der professionellen Web-Analyse. Wie Google Analytics helfen sie allen Website-Inhabern, ihre Online-Marketing-Initiativen, Website-Zugriffsmerkmale und das Suchverhalten ihrer Kunden besser zu verstehen. Doch anders als Google Analytics liefert etwa Urchin tiefer gehende Ergebnisse, einschließlich Bilder, Downloads, Roboter, Statuscodes (etwa 404, 500) und Verweisfehler, darunter auch veraltete Links. Mehr noch: Da die Lösung Server-Protokolldateien als primäre Datenquelle verwendet, kann das Tool auch in Anwendungen zum Einsatz kommen, die sich nicht für einen gehosteten Service wie Google Analytics eignen, wie etwa das Tracking der Zugriffe auf ein Firmen-Intranet, die erneute Verarbeitung älterer Protokolldateien oder Berichte zu Server-Fehlern. Vor allem aber - unabhängig von der Datenschutzkonformität – behalten Unternehmen die unumschränkte Macht über ihre gesammelten Informationen, da alle Daten ausschließlich auf eigenem Equipment erhoben, vorgehalten, verarbeitet und ausgewertet werden.

 

 



Quelle: LANline, Ausgabe Juli 2011, Seite 38 und 39

Mit freundlicher Gehnemigung des ITP Verlags

Download des Artikels als PDF-Datei: Flucht aus der Grauzone – Artikel LANline Juli 2011

 


 

 

QR-Code zur Auswertung Ihrer Kampagnen in unterschiedlichen Medien

Der QR-Code (QR=Quick Response) hat sich mittlerweile in allen gängigen Printmedien etabliert. Er hat zudem den Vorteil, dass damit komplexe oder lange URLs in einem praktischen, kleinen Quadrat untergebracht werden können. Diese können dann wiederum mit jedem QR-Code-fähigen Smartphone “gelesen” werden. Wie das funktioniert, können Sie im entsprechenden Artikel auf wikipedia nachschlagen.

Aber der QR-Code kann neben einem URL noch viel mehr Informationen codiert enthalten. Zum Beispiel Kampagneninformationen, die Sie dann mit Google Analytics bzw. Urchin Software umfassend auswerten können. Im Blog-Post Erfolgsmessung von Offline-Kampagnen mit Google Analytics oder Urchin habe ich bereits ausführlich beschrieben, wie Offline-Kampagnen ausgewertet werden können. Dabei kam den URL-Shortening-Services eine tragende Rolle zu. Jetzt zeige ich Ihnen, wie Sie mittels QR-Code Ihre Offline-Kampagnen in Printmedien auswerten, ohne den URL der Landeseite mittels URL-Shortening-Service kürzen zu müssen.

Die verschiedenen Kampagnenvariablen

Sie erinnern sich? Da war doch was von wegen Kampagnenvariablen an den URL anhängen…? Richtig! Hier noch einmal zur Auffrischung der Kenntnisse: Von den in Summe fünf existierenden Kampagnenvariablen bei Google sind drei obligatorisch (utm_source, utm_medium, utm_campaign) und zwei optional (utm_content, utm_term). In der nachstehenden Tabelle finden Sie (auch nur zur Auffrischung) noch einmal die Bedeutung der einzelnen Variablen:

VariableBedeutungobligatorisch
utm_sourceIdentifiziert den Vermittler bzw. die verweisende Quelle (google, Stadtsuche, newsletter4) -> Woher kommt der Besucher?ja
utm_mediumWerbe- bzw. Marketingmedium (z. B. CPC, Banner, E-Mail)ja
utm_campaignName der Kampagne (z. B. Schlussverkauf, Frühbucher oder aber auch Produkt, Promo-Code, Slogan)ja
utm_contentAussagekräftige Beschreibung, mit denen verschiedene Anzeigeversionen zum Vergleich (A/B-Test) identifiziert werden können (z. B. Text_rot, Text_blau)nein
utm_termKeyword, nach dem gesucht wurde – bezahlt und unbezahlt (z. B. Hemd, Wasser+Flasche)nein

Wenn Sie sich also Gedanken zu den einzelnen Variablen gemacht haben und diese dann mit Leben füllen wollen, fügen Sie diese einfach an das Ende des URL an. Das würde dann etwa so aussehen:

http://www.domain.com/?utm_source=zeitung&utm_medium=anzeige&utm_campaign=neues_produkt

Und damit Sie bei der Erstellung des URL keinen Fehler machen, hat Google natürlich ein entsprechendes Online-Tool zur Verfügung gestellt: den URL-Builder (zu finden unter http://myg8.de/url-tool).

So geht’s: die Beispielkampagne

Wie in allen Beispielen nehmen wir wieder einmal an, wir würden ein KFZ des fiktiven Automobilherstellers “PAX Automobile GmbH” bewerben wollen. Das Ziel der Kampagne ist es, möglichst viele Menschen dazu zu bewegen, einen Termin für eine Probefahrt über die Website des Herstellers (www.pax-automobile.de) zu vereinbaren.

Beispielkampagne des fiktiven Automobilherstellers 'PAX Automobile'

Diese Kampagne würde zum selben Zeitpunk in verschiedenen Printmedien geschaltet werden:

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)
  • Financial Times Deutschland (FTD)
  • Focus
  • Stern
  • Spiegel

Wie Sie nun den Online-Erfolg Ihrer Offline-Werbung messen können, erläutere ich in den folgenden Abschnitten.

Die Umsetzung

Jetzt erstellen wir uns eine Tabelle nach folgendem Schema und füllen diese dann mit den gewünschten Werten:

KampagneWerbeträger
(Quelle)
Werbemittel
(Medium)
Version
(Content)
Landeseite
PAX-2010 jetzt probefahrenFAZQR-Code-ZeitungFAZ-201/2011http://www.pax-automobile.de/pax-2010/probefahrt/
PAX-2010 jetzt probefahrenFTDQR-Code-ZeitungFTD-201/2011http://www.pax-automobile.de/pax-2010/probefahrt/
PAX-2010 jetzt probefahrenFocusQR-Code-ZeitschriftFocus-33/2011http://www.pax-automobile.de/pax-2010/probefahrt/
PAX-2010 jetzt probefahrenSternQR-Code-ZeitschriftStern-33/2011http://www.pax-automobile.de/pax-2010/probefahrt/
PAX-2010 jetzt probefahrenSpiegelQR-Code-ZeitschriftSpiegel-33/2011http://www.pax-automobile.de/pax-2010/probefahrt/

Wir nutzen das Google Tool zur URL-Erstellung (http://myg8.de/url-tool), um die Werte aus der obigen Tabelle  in Kampagnenvariablen umzuwandeln:

Umsetzung der Kampagnendaten mit dem Google Tool zur URL-Erstellung

Danach wandeln Sie die URLs einfach in QR-Codes um. Das kann ganz einfach über einen Online-Service erfolgen. Ich habe für unser Beispiel den Service von http://goqr.me/ genutzt. Nach Erstellung der QR-Codes sollten Sie über folgende Daten und Images verfügen:

Landeseite mit KennzeichnungQR-Code
http://www.pax-automobile.de/pax-2010/probefahrt/?utm_source=FAZ&utm_medium=QR-Code-Zeitung&utm_content=FAZ-201%2F2011&utm_campaign=PAX-2010%2Bjetzt%2BprobefahrenQR-Code für Anzeige in der FAZ
http://www.pax-automobile.de/pax-2010/probefahrt/?utm_source=FTD&utm_medium=QR-Code-Zeitung&utm_content=FTD-201%2F2011&utm_campaign=PAX-2010%2Bjetzt%2BprobefahrenQR-Code für Anzeige in der FTD
http://www.pax-automobile.de/pax-2010/probefahrt/?utm_source=Focus&utm_medium=QR-Code-Zeitung&utm_content=Focus-33%2F2011&utm_campaign=PAX-2010%2Bjetzt%2BprobefahrenQR-Code für Anzeige im Focus
http://www.pax-automobile.de/pax-2010/probefahrt/?utm_source=Stern&utm_medium=QR-Code-Zeitung&utm_content=Stern-33%2F2011&utm_campaign=PAX-2010%2Bjetzt%2BprobefahrenQR-Code für Anzeige im Stern
http://www.pax-automobile.de/pax-2010/probefahrt/?utm_source=Spiegel&utm_medium=QR-Code-Zeitung&utm_content=Spiegel-33%2F2011&utm_campaign=PAX-2010%2Bjetzt%2BprobefahrenQR-Code für Anzeige im Spiegel

 

Sobald alle Kampagnenlinks erfasst wurden, können wir die gekürzten URLs an die Werbeträger kommunizieren bzw. integrieren.

Die Auswertung

Nachdem die URLs über die diversen Werbemedien an die potenziellen Kunden kommuniziert wurden, können wir den Erfolg der Kampagne wunderbar in Google Analytics bzw. Urchin nachverfolgen:

Kampagnenauswertung mit Google Analytics

Durch die Sichtbarkeit der Offline-Kampagnen in Ihrer Webanalyselösung ist es nun auch möglich, die entsprechenden Conversion-Pfade zu definieren, zu messen und zu optimieren. Noch Fragen? Einfach Kommentar posten oder mit uns Kontakt aufnehmen :-) .

Reguläre Ausdrücke in Google Analytics und Urchin – Teil 3

Im zweiten Teil der Reihe, “Reguläre Ausdrücke in Google Analytics und Urchin“, haben Sie erfahren, wie Sie Quantifizierung, Gruppierung und Alternative einsetzen. Dabei wurde auch die Verwendung der Metazeichen Fragezeichen, Pluszeichen, Asterisk sowie runde und geschweifte Klammern erläutert.

In diesem letzten Teil zeige ich Ihnen, wie Sie gezielt nach Zeichenketten am Anfang oder am Ende einer Zeile bzw. eines Feldes suchen können und wie Sie Abkürzungen richtig einsetzen. Außerdem gehe ich noch auf das Metazeichen für Whitespaces ein.

Zeilen- bzw. Feldanfang

Metazeichen bei regulären Ausdrücken: CaretSoll sich die gesuchte Zeichenkette am Anfang einer Zeile oder eines Feldes befinden, wird dies durch das Voranstellen eines Carets (^) definiert.

Beispiel:

Der folgende reguläre Ausdruck

^4 Jahreszeiten – .*

entspricht somit den Zeichenketten

4 Jahreszeiten – Pizza für 4,99

4 Jahreszeiten – bestes Hotel

aber nicht den Zeichenketten

Pizza für 4,99 – 4 Jahreszeiten

Bestes Hotel – 4 Jahreszeiten

Warum? Der reguläre Ausdruck setzt voraus, dass die gesuchte Zeichenkette am Anfang der Zeile stehen muss.

Zeilen- bzw. Feldende

Metazeichen bei regulären Ausdrücken: DollarSoll sich die gesuchte Zeichenkette am Ende einer Zeile oder eines Feldes befinden, wird dies durch das Anhängen eines Dollarzeichens ($) definiert

Beispiel:

Der folgende reguläre Ausdruck

.* – 4 Jahreszeiten$

entspricht somit den Zeichenketten

Pizza für 4,99 – 4 Jahreszeiten

Bestes Hotel – 4 Jahreszeiten

aber nicht den Zeichenketten

4 Jahreszeiten – Pizza für 4,99

4 Jahreszeiten – bestes Hotel

Warum? Der reguläre Ausdruck setzt voraus, dass die gesuchte Zeichenkette am Ende der Zeile stehen muss.

Abkürzungen

Abkürzungen haben den Sinn und Zweck, Ihnen die Arbeit mit regulären Ausdrücken möglichst einfach zu machen.

Ziffern

Metazeichen bei regulären Ausdrücken: Backslash und 'd'Die Ziffern 0 bis 9 können mittels des Metazeichens \d gesucht und gefunden werden. Dabei wird beim Einsatz von \d immer nur einer einzelnen, beliebigen Ziffer entsprochen. \d entspricht der Verwendung des regulären Ausdrucks [0-9].

Durch die Verwendung von \D werden hingegen alle Zeichen gesucht und gefunden, die keine Ziffern sind. \D entspricht der Verwendung des regulären Ausdrucks [^0-9].

Beispiel 1:

Der folgende reguläre Ausdruck

\d% Zinsen

entspricht somit unter anderem den Zeichenketten

3% Zinsen

7% Zinsen

8% Zinsen

aber nicht den Zeichenketten

% Zinsen

12% Zinsen

v% Zinsen

Warum? Der reguläre Ausdruck setzt voraus, dass in der Zeichenkette eine einzelne Ziffer unmittelbar vor dem Prozentzeichen vorkommen muss.

Beispiel 2:

Der folgende reguläre Ausdruck

\D% Zinsen

entspricht somit unter anderem den Zeichenketten

v% Zinsen

,% Zinsen

_% Zinsen

aber nicht den Zeichenketten

% Zinsen

1% Zinsen

3% Zinsen

Warum? Der reguläre Ausdruck setzt voraus, dass in der Zeichenkette ein beliebiges, nicht numerisches Zeichen unmittelbar vor dem Prozentzeichen stehen muss.

Alphanumerische Zeichen

Metazeichen bei regulären Ausdrücken: Backslash und 'w'Sämtliche Buchstaben und Ziffern sowie der Unterstrich können mittels des Metazeichens \w gesucht und gefunden werden. Dabei wird beim Einsatz von \w immer nur einem einzelnen, beliebigen Zeichen entsprochen. \w entspricht somit der Verwendung des regulären Ausdrucks [A-Za-z0-9_].

Durch die Verwendung von \W werden hingegen alle Zeichen gesucht und gefunden, die nicht den alphanumerischen Zeichen oder dem Unterstrich entsprechen. \W entspricht somit der Verwendung des regulären Ausdrucks [^A-Za-z0-9_].

Beispiel 1:

Der folgende reguläre Ausdruck

\w% Zinsen

entspricht somit unter anderem den Zeichenketten

3% Zinsen

x% Zinsen

_% Zinsen

aber nicht den Zeichenketten

% Zinsen

!% Zinsen

-% Zinsen

Warum? Der reguläre Ausdruck setzt voraus, dass in der Zeichenkette ein einzelnes alphanumerisches Zeichen oder ein Unterstrich unmittelbar vor dem Prozentzeichen stehen muss.

Beispiel 2:

Der folgende reguläre Ausdruck

\W% Zinsen

entspricht somit unter anderem den Zeichenketten

!% Zinsen

,% Zinsen

-% Zinsen

aber nicht den Zeichenketten

% Zinsen

x% Zinsen

3% Zinsen

Warum? Der reguläre Ausdruck setzt voraus, dass in der Zeichenkette ein beliebiges, nicht einem alphanumerischen Zeichen oder Unterstrich entsprechendes Zeichen unmittelbar vor dem Prozentzeichen stehen muss.

Whitespaces

Metazeichen bei regulären Ausdrücken: Backslash und 's'Unter Whitespaces werden sämtliche, nicht sichtbaren Zwischenräume in einer Zeichenkette verstanden. Dazu zählen Leerschritte (Leertaste), Tabulatoren, Zeilenumbrüche, etc. Diese nicht sichtbaren Zeichen können mittels des Metazeichens \s gesucht und gefunden werden. Dabei wird beim Einsatz von \s immer nur einem einzelnen, beliebigen Whitespace entsprochen.

Durch die Verwendung von \S werden hingegen alle Zeichen gesucht und gefunden, die nicht einem Whitespace entsprechen.

Beispiel:

Der folgende reguläre Ausdruck

§1\sVertragsgegenstand

entspricht somit unter anderem den Zeichenketten

§1 Vertragsgegenstand  (Leerschritt)

§1  Vertragsgegenstand (Tabulator)

Fazit

Sie haben in den drei Teilen erfahren, wie Sie mit regulären Ausdrücken umgehen. Dieses Wissen können Sie nun anwenden, um Daten in Google Analytics bzw. Urchin Software zu finden, herauszufiltern oder anzuzeigen. Abschließend ein paar Beispiele aus der Praxis:

Google Analytics

Reguläre Ausdrücke in Google Analytics - FilterReguläre Ausdrücke in Google Analytics - ZieldefinitionReguläre Ausdrücke in Google Analytics - Anzeigefilter

Urchin Software

Reguläre Ausdrücke in Urchin - ZieledefinitionReguläre Ausdrücke in Urchin - FilterReguläre Ausdrücke in Urchin - Anzeigefilter

Google Analytics ermöglicht auch die Auswertung der Social Media

Nachdem Google mit dem Google +1 Button und Google+ für Aufsehen sorgte, wird nun endlich auch die Auswertung der Nutzung dieser sowie der anderen Social Media möglich. Hierfür wurde in Google Analytics eine eigene Berichtsgruppe mit dem Namen “Sozial” integriert. Dabei wird die Nutzung der Google +1 Buttons automatisch in Google Analytics erfasst und ausgewertet. Zusätzlich wurden neue Tags eingeführt, die das Erfassen von Klicks anderer Social Buttons ebenfalls ermöglichen.

Berichte

Auswertung der Social Buttons in Google AnalyticsSie finden die Berichtsgruppe “Sozial” in der  Sektion “Besucher”. Darunter befinden sich die Berichte Engagement (Interesse), Action (Aktion) und Pages (Seiten), deren Inhalte ich nachfolgend kurz erläutere:

  • Der Bericht Engagement (Interesse) zeigt auf, wie viele Besuche durch den Klick auf Social Media Buttons erfolgt sind. Dadurch wird z. B. ersichtlich, wie viele Besucher, die Ihre Seite mittels Social Actions empfehlen, mehr Zeit auf Ihrer Site verbringen als andere.
  • Einen Überblick über die Social Actions (+1 Klicks, Tweets, Likes, etc.), die über Ihre Website initiiert wurden, finden Sie übersichtlich  im Bericht Action (Aktion).
  • Um zu sehen, welche Seite die meisten Social Actions erzeugte, wechseln Sie in den Bericht Pages (Seiten).

Tags

Damit Sie alle Social Media korrekt erfassen können, wurden für Google Analytics neue Tags eingeführt. Die Syntax für die Verwendung mit dem asynchronen Tracking Code lautet:

_gaq.push(['_trackSocial', network, socialAction, opt_target, opt_pagePath]);

wobei die Vairablen innerhalb der eckigen Klammersetzung immer in einfachen Anführungszeichen stehen und entsprechend ersetzt werden müssen:

VariableBedeutung
networkName des Social Network (z. B. google, facebook, twitter, digg, etc.).
socialActionArt der gewählten Aktion (like, tweet, send, stumble, etc.).
opt_targetBetreff der gewählten Aktion. Enthält standardmäßig den mitgeteilten URL (document.location.href), kann optional aber auch auf einen beliebigen anderen URL geändert werden.
opt_pagePathDie Seite, auf der die Aktion ausgeführt wurde. Enthält standardmäßig den URI der Seite des Social Action Items (document.location.pathname), kann optional aber auch beliebig geändert werden.

Beachten Sie bitte: Ausschließlich die Verwendung des Google +1 Buttons wird automatisch in Google Analytics erfasst und ausgewertet. Alle anderen Social Media Buttons müssen entsprechend der vorgenannten Syntax gekennzeichnet (tagged) werden.

Beispiel Facebook Actions

In Übereinstimmung mit dem Facebook JavaScript SDK wird ein Like-Button am einfachsten mit folgendem Code erstellt:

<script src=“http://connect.facebook.net/en_US/all.js#xfbml=1″></script>
<fb:like></fb:like>

Wenn Sie nun Facebook-Actions mit Google Analytics erfassen wollen, schaffen Sie bitte zunächst die nötigen Voraussetzungen in Ihrem Facebook-Konto und gehen dann wie nachfolgend beschrieben vor (mehr Info zur Syntax und Programmierung finden Sie auf der Google Code Seite zu Social Interaction Tracking).

Like (Gefällt mir)

FB.Event.subscribe(‘edge.create’, function(targetUrl) {
_gaq.push(['_trackSocial', 'facebook', 'like', opt_target]);
});

Unlike (Gefällt mir nicht mehr)

FB.Event.subscribe(‘edge.remove’, function(targetUrl) {
_gaq.push(['_trackSocial', 'facebook', 'unlike', opt_target]);
});

Share (Teilen)

FB.Event.subscribe(‘message.send’, function(targetUrl) {
_gaq.push(['_trackSocial', 'facebook', 'send', opt_target]);
});

Zusatzinfo

  • Auswertung der Social Buttons in Google Webmaster ToolsDie Integration des Google +1 Buttons sollte laut Google sofort bei den meisten Nutzern funktionieren. Nur bei einigen wenigen Nutzern werden die Daten erst in ca. einer Woche sichtbar sein.
  • Berichte zu Social Media erhalten nun auch Einzug in den Google Webmaster Tools.
  • Die neue Dimension (Social) wird erst später dieses Jahr in den Erweiteren Segmenten verfügbar sein.

Das Social Reporting hat gerade begonnen und die Nutzer finden immer neue Wege der Interaktion auf Webseiten. Die in Google Analytics integrierten übersichtlichen Berichte werden den Website-Betreibern dabei helfen zu erkennen, welchen Wert die Social Actions wirklich für ihre Webseiten haben. Durch Google +1 , Facebook Like, etc.  erfahren Sie mehr über die Absichten Ihrer Besucher. Platzieren Sie Ihre Social Actions daher am besten gleich auf Ihrer Website bzw. Ihrem Blog!


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