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Urchin 7.2 veröffentlicht und gleichzeitig abgekündigt

Am 20.01.2012, um 22:30 Uhr, veröffentlichte Paul Muret (ein Mitbegründer von Urchin), das Ende von Urchin in seinem Beitrag auf dem Google Analytics Blog. “Das fängt ja gut an!” werden Sie eventuell sagen. Auch für uns kam diese Neuigkeit völlig überraschend, und wir haben auf unsere Frage nach dem wirklichen “warum” bis jetzt keine plausible Antwort erhalten. Gleichzeitig mit der Abkündigung von Urchin wurde ein letztes Release mit der Versionsnummer 7.2.00 veröffentlicht. Die darin enthaltenen Bug Fixes und ggf. Neuerungen werden wir in einem separaten Blog-Artikel erläutern.

Fragen und Antworten rund um die Abkündigung von Urchin

Welche Auswirkungen hat das für künftige Installationen?

Es ist möglich, Lizenzen für Urchin 5, 6 und 7 bis zum 28.03.2012 bei uns zu erwerben und diese zu installieren/aktivieren.

Welche Auswirkungen hat das für bestehende Installationen?

Primär keine. Urchin wird in bestehenden Umgebungen weiterhin funktionieren und die Datenauswertung sowie -analyse zuverlässig durchführen. Bei den meisten Installationen wird Urchin wie gewohnt funktionieren, solange keine Änderungen an der Hardware durchgeführt werden oder Urchin auf eine andere physische Maschine verschoben wird. Wurde die Software erst einmal gekauft und mit dem Lizenzaktivierungsschlüssel aktiviert, können Sie die Software beliebig lange betreiben. Sofern Sie jedoch die Installation auf ein anderes System portieren, benötigen Sie einen neuen Lizenzaktivierungsschlüssel. Diesen können Sie dann durch Übersenden der Ausgabedatei des Urchin Inspectors an urchin-license-renewal@google.com anfordern. Angeblich arbeitet Google an einer automatisierten Lösung für diesen Vorgang.

Wird Urchin für immer funktionieren, wenn ich es “nicht anfasse”? Aus welchem Grund könnte Urchin aufhören zu funktionieren?

Die häufigsten Ursachen, die zur Unbrauchbarkeit von Urchin führen, sind die, dass die Urchin Installation auf ein anderes System portiert wird oder die Urchin Dateien in ein anderes Verzeichnis kopiert werden. Eine genaue Aufstellung der Umstände, die zur Unbrauchbarkeit der Urchin Installation führen, gibt Google leider nicht heraus. Daher ist der beste Rat in der Tat das System nicht zu verändern.

Wer liefert weiterhin Support und wie lange noch?

Im deutschsprachigen Raum wird webalytics weiterhin den Support für alle Urchin Versionen (5 bis 7) übernehmen. Dieser wird jedoch entsprechend kostenpflichtig sein und ab dem 28.03.2012 nicht mehr auf einzelnen Tickets basieren, sondern ausschließlich auf Supportvertragsebene erbracht werden. webalytics wird den Support für Urchin solange fortführen, bis von webalytics ein Nachfolger gefunden oder entwickelt wurde.

Was ist mit Fehlern, die ab der neuen und zugleich letzten Version 7.2 entdeckt werden?

Da die Weiterentwicklung von Urchin eingestellt wurde, werden keinerlei Bu Ffixes oder Patches mehr ausgeliefert.

Warum kündigt Google das Produkt ab?

Originalbegründung: “This is a part of the natural, expected lifecycleof Urchin Software. When we bought Urchin in 2005, our goal was to grow their innovative “Urchin on Demand” online product, not the client-hosted Urchin Software. We turned ‘Urchin on Demand’ into Google Analytics, and allowed Urchin Software to continue to be sold under its own brand. It’s now time for us to retire Urchin Software and focus completely on Google Analytics.” – Aus unserer Sicht völliger Nonsens und nicht einmal ansatzweise zutreffend.

Was passiert, wenn ich die alte urchin.js Datei von Google Analytics nutze? 

urchin.js ist der Tracking Code Datei für eine alte Version von Google Analytics. Da es sich um eine Google Analytics Implementation handelt, hat das keine Auswirkungen auf Google Analytics. Es ist jedoch dringend angeraten, die Urchin-eigene Tracking Code Datei (urchin.js) zu verwenden. 

Was, wenn ich Urchin Software und Google Analytics zusammen nutze?

Da es sich um eine Google Analytics Implementation handelt, hat das keine Auswirkungen auf Google Analytics. Es ist jedoch angeraten, sämtliche Verweise auf http://www.google-analytics.com/urchin.js aus den Seiten und angepassten Tracking Code Dateien zu entfernen.

Können meine mit Urchin erfassten Daten zu Google Analytics migriert werden?

Daten können zu keiner Zeit in Google Analytics migriert oder importiert werden, selbst wenn diese von Urchin stammen. Um nun eine einsprechende Datenhistorie beizubehalten, wird empfohlen, die Daten aus Urchin heraus in ein einfach zu lesendes Format zu exportieren (.csv, .xls, oder ein beliebiges anderes Format). Sofern Sie Ihre Daten weiterhin in Urchin vorhalten wollen, was von unserer Seite her empfohlen ist, sollten Sie darüber nachdenken, Urchin in einer virtuellen Maschine zu betreiben und somit Möglichkeiten zur Hard- bzw. Software-Inkompatibilität so gering wie möglich zu halten.

Kann ich meine Urchin Installation behalten? Wie lange können die Lizenzen noch eingesetzt werden?

Selbstverständlich – wir raten sogar dringend dazu! Urchin 7.2.00 ist jedoch die letzte Version des Produkts. Es werden keinerlei Bug Fixes mehr veröffentlicht oder Support für die CPC-Integration für Google AdWords durch die AdWords-API erfolgen. Zu einem nicht bekannten Zeitpunkt in der Zukunft wird der automatische Import der CPC-Daten nicht mehr funktionieren, da Google AdWords neue Versionen der API veröffentlichen wird. In diesem Fall sollten alle CPC-Quellen aus Urchin entfernt werden. webalytics prüft gerade den Aufwand, eine separate AdWords-Integration für Urchin zu entwickeln.

Wie geht es mit der Urchin Appliance weiter?

Natürlich  basiert die Urchin Appliance unter anderem auf der Software Urchin. Das Betriebssystem sowie die von webalytics entwickelten Features die in die Urchin Appliance eingeflossen sind, werden selbstverständlich weiterentwickelt und weiterhin von uns supported. Da Urchin selbst derzeit die zuverlässigste und performanteste Inhouse-Analyselsöung darstellt, wird Urchin auch weiterhin in der Urchin Appliance Verwendung finden. Eine entsprechend hohe Anzahl an Urchin Lizenzen wird von webalytics vorgehalten. Ungeachtet dessen wird webalytics natürlich weitere Analyseprodukte prüfen, die ggf. zum Einsatz kommen können. 

Was ist mit Urchin Shared?

Da Urchin Shared auf dem webalytics-eigenen Equipment betrieben wird, ist diese Lösung nach wie vor funktional. Da Urchin selbst nach wie vor die zuverlässigste und performanteste Analyselsöung darstellt, wird webalytics den Dienst unverändert und zu gleichen Konditionen anbieten.

Was ist mit Lizenzen, die reaktiviert werden müssen?

Sollte – aus welchem Grund auch immer – Ihre Lizenz einmal reaktiviert werden müssen, kann dies durch Übersenden der Ausgabedatei des Urchin Inspectors an urchin-license-renewal@google.com angefordert werden. Angeblich arbeitet Google an einer automatisierten Lösung für diesen Vorgang.

Ausblick

Auch wenn es für uns bei webalytics in keinster Weise nachvollziehbar ist, warum ein exzellentes Produkt wie Urchin von Google abgekündigt wird, werden wir sofort damit beginnen, passende Alternativen für die Inhouse-Lösung zu finden bzw. selbst zu entwickeln. Bis dahin können Sie wie gewohnt Ihre Urchin Lizenz einsetzen und bei Bedarf auch eine Urchin Lizenz bei uns erwerben.

webalytics veröffentlicht die 3. Generation der Urchin Appliance

Urchin from Google ist als führendes, datenschutzkonformes Webanalyse-System bereits hinlänglich bekannt und wird in nahezu allen Branchen eingesetzt. Da jedoch Urchin auf kundeneigenem Equipment betrieben wird, stellt der Einsatz der Software im Enterprise-Umfeld gleichzeitig hohe Anforderungen an Sicherheit, Datensicherung, Wartung und Verwaltung. Ein Erfordernis, das unsere Kunden für eine erfolgreiche Arbeit im Online-Marketing mit Urchin schnell erkannt haben. Daraus wurde die Idee einer professionellen All-In-One-Lösung geboren – die Produkt- und Leistungsmarke Urchin Appliance. 

Je größer der Anspruch an das Website-Controlling, desto stärker wachsen die Anforderungen an die IT. Die Lösung: Urchin Appliance

Features (Auszug)

Die Urchin Appliance wartet mit einer Vielzahl an Features auf, welche die Funktionalitäten von Urchin komplementieren. Nachfolgend finden Sie einen Auszug daraus.

Appliance Management Tool (AMT) - Mit dem AMT erhalten Sie viele neue Möglichkeiten in Bezug auf die Administration. Die Verwaltung und Konfiguration von Urchin und der Appliance wird dadurch erheblich vereinfacht. Sogar das gleichzeitige Administrieren von mehreren Urchin Appliances ist mit dem AMT problemlos möglich.

Die Urchin Appliance bietet ein ausgefeiltes Logfile Retrieval zur Übertragung von Protokolldateien mit unterschiedichen Übertragungsprotokollen.Highly sophisticated Logfile-Retrieval - Mit der Urchin Appliance wird die Organisation von Protokolldateien (Logfiles) und Protokollquellen (Logsources), unabhängig von deren Speicherort, zu einer einfachen Verwaltungsaufgabe.

Modifikation von Datenbeständen in den Protokolldateien - Dieses so genannte „Pre-Processing“ zur optimalen Vorbereitung für die Verarbeitung Urchin ist hier möglich – zum Beispiel die Namensauflösung oder Anonymisierung von IP-Adressen.

Backup-Funktion - Sichern Sie mit Urchin Appliance täglich und automatisch das komplette Programm-, Daten- und Logfile-Verzeichnis in einer komprimierten Datei. Diese kann lokal auf der Urchin Appliance bereitgestellt oder gleich auf ein entferntes Ziel übertragen werden.

Überwachungsfunktion - Diese ermöglicht jederzeit die Überprüfung der Funktionalität und übersendet im Fehlerfalle Nachrichten an den Administrator per E-Mail. Hier werden auch gleich umfangreiche Diagramme in Bezug auf die Hardware-Auslastung zur Verfügung gestellt. Das ermöglicht dem Administrator zeitnah und präventiv zu agieren.

Tracking von Outbound-Links, Downloads und mehr - Erfassen von Download-, Mailto- und Outbound-Links sowie das umfassende Tracking von domainübergreifenden Kampagnen mit trackEDM, dem eigens von webalytics entwickelten Zusatz-Skript für Urchin und Google Analytics.

Und so arbeiten Sie mit der Urchin Appliance

Mit der Urchin Appliance setzen Sie einen weiteren Meilenstein im Website-Controlling. Die gelungene Kombination aus bewährter Webanalyse-Software, skalierbarer Hardware und komfortabler Benutzeroberfläche macht daher den Einsatz der Urchin Appliance für jede Branche interessant. Zusätzliche Funktionalitäten wie die integrierte Backup-Lösung, das ausgefeilte Logfile-Retrieval und das intuitiv bedienbare Appliance-Management-Tool, machen die Urchin Appliance zu einem echten Mehrwert für jedes Unternehmen. webalytics ist seit 2002 als erster und einziger Kompetenzpartner mit der Auszeichnung Urchin Certified Partner die erste Adresse, wenn es um Analyse und Optimierung von Websites geht.

Durch den Einsatz der Urchin Appliance lassen sich viele Routine-Aufgaben automatisieren, z. B. das Empfangen und sinnvolle Umbenennen von Protokolldateien, die sich auf anderen Webservern befinden. Diese werden dann in einer übersichtlichen Ordnerstruktur gespeichert und bei Bedarf mittels Pre-Parsen dauerhaft anonymisiert.

  • Ausgefeilte Protokolldatei-Verwaltung (Retrieval und Management)
  • Pre-Parsing zur Modifikation von Protokolldatei-Inhalten
  • Sicherstellen der Dateikomprimierung von empfangenen Protokolldateien
  • Backup-Funktionalität zur Datensicherung der Appliance auf lokale oder entfernte Speichermedien
  • Testen von regulären Ausdrücken innerhalb des AMT vor Zuweisung auf Filter oder Ziel

Das Appliance Management Tool (AMT) ermöglicht die Konfiguration der Urchin Appliance sowie Urchin from Google über eine intuitiv und einfach zu bedienende grafische Oberfläche.

Einfache, intuitive Bedienung und immer aktuell

Die Urchin Appliance bietet mit verschiedenen Modellen Lösungen für jedes Unternehmen, vom Entry- bis zum Enterprise-Level. Durch den automatischen Update-Service ist die Appliance immer auf dem neuesten Stand. Nehmen Sie einige wenige Einstellungen in Ihrer Firewall vor und erhalten Sie automatische Updates, Hotfixes und Patches direkt vom webalytics-Update-Server.

Update Service für Urchin Appliance

Oft sind es die Routineaufgaben, die den Administrator Zeit und die Firma Geld kosten. Eine übersichtliche und einfach zu verwaltende zentrale Management-Oberfläche ist daher auch betriebswirtschaftlich ein Gewinn für jedes Unternehmen. Mit dem Appliance-Management-Tool managen Sie sowohl Betriebssystem und Applikation als auch Sicherungen und Downloads bequem und intuitiv über eine grafische Benutzeroberfläche. Sie benötigen keine tiefgehenden Betriebssystemkenntnisse und erhalten zu jeder Zeit One-Click-Informationen über den aktuellen Systemstatus.

 

Mehr Informationen über die Urchin Appliance sowie deren Features und Funktionen erhalten Sie auf der webalytics Website. Ein individuelles Angebot können Sie über das Formular ebenfalls dort anfordern. Die Broschüre zur Urchin Appliance können Sie sich gerne hier herunterladen.

Erfahren Sie mehr über die Urchin Appliance auf unserer WebsiteFordern Sie hier Ihr unverbindliches Angebot für eine Urchin Appliance anLaden Sie sich hier die Broschüre zur Urchin Appliance herunter

Rezension: Online-Marketing und Recht

'Online-Marketing und Recht' aus dem mitp-Verlag - jetzt kaufen!

Für all diejenigen, die ihre ersten „Gehversuche“ im Internet wagen und erkannt haben, dass über dieses Medium Kunden gewonnen werden können, ist das Buch ‘Online-Marketing und Recht’ aus dem mitp-Verlag ein Muss.

Eine Website alleine ist heute schon lange nicht mehr absatz- bzw. umsatzfördernd. Online-Shop, Inhalte der eigenen Seiten, E-Mail- & Affiliate-Marketing, Paid Search, etc. sind probate und unverzichtbare Mittel, um neue Kunden zu gewinnen und zu binden. Jedoch gilt es bei jeder einzelnen Maßnahme urheber- bzw. wettbewerbsrechtliche und gesetzliche Punkte zu berücksichtigen, die bei Nichtbeachtung erhebliche Kosten nach sich ziehen können.

Genau davor will der Autor den Leser schützen, was ihm mit dem Buch meines Erachtens nach auch gut gelingt. So kommt er ohne Umschweife im ersten Kapitel auf die Kardinalsfehler der einzelnen Bereiche zu sprechen, die er dann in den folgenden Kapiteln ausführlich erläutert. Natürlich ist der Inhalt des Buchs, wie bei solch einer komplexen und schwierigen Materie nicht anders zu erwarten, keine leichte Kost. Ein gewisses Grundverständnis für das deutsche Recht sowie einige kaufmännische Grundlagen sind für das Verarbeiten des Lesestoffs hilfreich.

Bei der deutschen Rechtsprechung ist es nicht weiter verwunderlich, dass die einzelnen Bereiche vielleicht nicht immer die gewünschte oder eindeutige Antwort auf die eine oder andere Frage geben. Dennoch hilft das Werk dem Einsteiger, sich in dem Paragraphen-Dschungel, der nun auch schon seit langem im World Wide Web wuchert, besser zurecht zu finden und die Do’s & Dont’s im Online-Marketing zu beachten.

Der Autor ist selbst der Auffassung, dass dieses Buch nur als Hilfsmittel bzw. Wegweiser angesehen werden sollte. Im Einzelfall oder Zweifelsfall jedoch sollte immer ein fachkundiger Anwalt konsultiert werden. Positiv fällt dabei auf, dass sich der Leser des Buchs im Nachgang auch jederzeit auf der Website des Autors aktuell halten kann.

Leseproben

Aus dem Inhalt:

Hauptfehler bei Domains (Kapitel 2)

Gattungsbegriff und Stadtname in Domain

Das OLG Hamm hat dem Inhaber der Domain tauchschule-dortmund.de die Verwendung der Domain untersagt, weil dadurch der Eindruck entstehe, es gebe nur diese eine Tauchschule in Dortmund bzw. diese sei »das erste Haus am Platze« (Abschnitt 2.2.6).

Marken als Domain-Bestandteil

Wer geschützte Marken als Domain-Bestandteil verwenden will, sollte sicher sein, dass die Verwendung ausnahmsweise statthaft ist oder vom Markeninhaber geduldet werden wird (Abschnitt 2.2.2).

Verwendung der TLD .ag durch ein Unternehmen, das keine Aktiengesellschaft ist

Die Verwendung der Domain unternehmensname.ag kann von den Gerichten als irreführend angesehen werden, wenn es sich bei dem anbietenden Unternehmen nicht um eine Aktiengesellschaft handelt (Abschnitt 2.2.7).

Hauptfehler auf der eigenen Website (Kapitel 3)

Stadtplanausschnitte werden als Wegbeschreibung verwendet

Stadtpläne genießen Urheberschutz. Werden Ausschnitte einfach heruntergeladen und auf der eigenen Website zum Beispiel als Wegbeschreibung verwendet, muss mit kostspieligen Abmahnungen gerechnet werden (Abschnitt 3.1.3).

Urheberrechtswidrige Verwendung von Fotos auf der Website

Professionell erstellte Bilder werden für Offline-Zwecke erstellt, aber auch online verwendet. Wird mit dem Fotografen nichts anderes vereinbart, berechtigt die Zurverfügungstellung von Fotos für eine Unternehmensbroschüre nicht auch zum Upload auf die Firmenwebsite (Abschnitt 3.1.3).

Fotos von Kundenevents werden ungefragt online gestellt

Werden Kundenevents fotografisch begleitet, dürfen die Bilder nicht ohne Weiteres im Anschluss auf die Unternehmenswebsite eingestellt werden. Ist der Abgebildete nicht nur bloßes Beiwerk, muss vorab gefragt werden, ob ein Einverständnis mit der Veröffentlichung besteht (Abschnitt 3.1.3).

Hauptfehler im Online-Shop (Kapitel 4)

Falsche oder fehlende Widerrufsbelehrung im B2C-Bereich

Im Online-Handel muss jedem Verbraucher das Recht zugestanden werden, den Kauf ohne Angabe von Gründen rückgängig machen zu können. Über dieses Widerrufsrecht ist der Verbraucher zu informieren. An Inhalt und Form der Belehrung werden strenge Anforderungen gestellt, die vielfach ignoriert werden. Es ist empfehlenswert, die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Musterbelehrung zu verwenden. Ohne anwaltliche Hilfe sollte davon nicht abgewichen werden (Abschnitt 4.1.3).

Fehlende Anpassungen an geänderte Rechtslage

Kaum ein Rechtsgebiet ist so häufigen Änderungen unterworfen wie das Fernabsatzrecht. Als Unternehmer müssen Sie sich ständig über diese Änderungen auf dem Laufenden halten. Dies gilt umso mehr, als Übergangsfristen oft nicht eingeräumt werden. Vom Tag des Inkrafttretens eines neuen Gesetzes muss dieses von den Unternehmern daher in der Regel beachtet werden (Abschnitt 4.1).

Nichterstattung von Versandkosten im Falle des Widerrufs

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass dem Verbraucher die Kosten für den Versand der Ware vom Händler zum Kunden zu erstatten sind, wenn der Kunde den Kaufvertrag widerruft. Etwaige Versandkostenpauschalen sind also mit dem Kaufpreis der Ware zu erstatten. Wer das nicht tut, handelt wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden (Abschnitt 4.1.5).

Verschlüsselte Google-Suche hat Auswirkungen auf Webanalyse

Google mit SSL-verschlüsselter SuchseiteAm 18.10.2011 gab Google in seinem Blog bekannt, dass in den nächsten Wochen die verschlüsselte Suche automatisch für angemeldete Nutzer angewendet werden soll. Das bedeutet, jeder Nutzer, der sich mit seinem Google-Konto anmeldet, wird beim Aufruf der Suchseite http://www.google.com automatisch auf die gesicherte Suchseite https://www.google.com weitergeleitet. Und genau dieser Umstand führt dann zu Problemen bei der Webanalyse. Doch dazu später mehr.

Warum machen die das?

Die berechtigte Frage lautet nun: Warum geht Google diesen Schritt? Wie aus dem Blogbeitrag zu entnehmen ist, wird der Suchvorgang an und für sich zu einer zunehmend individuellen Erfahrung, die mit einem gesteigerten Bedürfnis nach Datenschutz für die personalisierten Suchergebnisse einhergeht. Daher, so Google, würde der Suchvorgang für angemeldete Nutzer durch die automatische Weiterleitung auf die mittels SSL verschlüsselte Suchseite verbessert werden. Durch die Nutzung der SSL-Technik werden sämtliche Suchanfragen verschlüsselt übermittelt und auch die Ergebnisseiten werden auf einer gesicherten Seite dargestellt.

Was bedeutet das nun für meine Webanalyse?

Sobald nun ein Nutzer auf der gesicherten Suchseite einen Suchvorgang startet, dann auf eines der Suchergebnisse klickt und dann auf Ihrer Website landet, werden Sie immer noch wissen, dass der Nutzer von Google (organic) kommt. Was Sie nun allerdings in dieser Konstellation nicht mehr erfahren werden, ist, welches Keyword der Nutzer eingegeben hat.

Jedoch sollte, laut Google, die Auswertung der Top 1.000 Suchanfragen mittels der Google Webmaster Tools möglich sein, die seit dem 4. Oktober in Google Analytics integriert wurden . Ob das allerdings für Webanalysten, welche nicht Google Analytics einsetzen, ein gangbarer Weg ist, wird erst die Zukunft zeigen.

Zusätzlich werden künftig in Google Analytics sämtliche Suchanfragen, die über die gesicherte Suchseite zu Ihrer Website führen mit “(not provided)” gekennzeichnet. Die Auswertung von AdWords und manuell gekennzeichneten Links, so Google, sind davon nicht betroffen und sollen unverändert in die Webanalyse einfließen.

Sind meine Auswertungen jetzt noch „genau“?

Einmal davon abgesehen, dass KEINE Webanalyselösung zu 100% akkurat ist, können Sie davon ausgehen, dass es erst einmal ein Weilchen dauern wird, bis jeder Nutzer von der gesicherten Suchseite Gebrauch machen wird. Und bis dahin wird Google sicher einen Weg finden, wie die Daten zwecks Auswertung dann nur noch (exklusiv?) für die Nutzer von Google Analytics verfügbar sind. 

Urchin Shared – die preiswerte Alternative auf SaaS-Basis

Urchin Shared ist der Managed Service zur datenschutzkonformen Webanalyse auf Basis von Urchin from Google.

Urchin Shared – eine auf der jeweils aktuellen Version von Urchin from Google basierende, datenschutzkonforme Webanalyse-Lösung – ist die preislich attraktive Alternative zum Kauf einer Urchin-Lizenz. Und ist ab sofort für klein- und mittelständische Unternehmen verfügbar.

Für viele kleinere Firmen stellt die Anschaffung einer Lizenz für Urchin 7 eine große, evtl. zu große, Investition dar. Selbst wenn der Preis für eine Lizenz in Kombination mit den enthaltenen Features und Möglichkeiten gegenüber den Mitbewerberprodukten verhältnismäßig gering ist, können es sich viele Unternehmen nicht leisten, diese professionelle Webanalyselösung zu erwerben.

Aus diesem Umstand heraus haben wir das Produkt Urchin Shared als  Managed Service entwickelt und somit die Möglichkeit geschaffen, eine hochprofessionelle und vor allen Dingen datenschutzkonforme Analyse des Besucherverhaltens zu einem kleinen Preis zu ermöglichen. Zielgruppe sind primär alle Unternehmen, die Bedenken in Bezug auf den Einsatz von Google Analytics haben, aber auf die akkurate Analyseergebnisse samt E-Commerce- und Kampagnen-Tracking nicht verzichten möchten.

Überblick

Gegenstand des Managed Service Urchin Shared  ist die Verarbeitung der Website-Nutzungsdaten, welche durch die Besucher entstanden sind. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Basis von Protokolldateien, die uns zur Verfügung gestellt werden.

Die Verarbeitungsergebnisse werden mittels der Software Urchin from Google (in der jeweils aktuellsten Version) zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um ein Produkt des Herstellers Google und stellt das käufliche Pendant zu Google Analytics dar, jedoch findet zu keinem Zeitpunkt eine Übertragung Ihrer Daten an Google statt.

Auswertungsmethoden

Ihre Nutzungsdaten können entweder zum Zweck der Auswertung auf der Methode IP/User-Agent oder Urchin Tracking Monitor (UTM) basieren.

IP/User-Agent

Die Auswertungsmethode IP/User-Agent hat den Vorteil, dass die native Protokolldatei des Webservers zur Auswertung herangezogen wird. Es ist somit keinerlei Modifikation des Webseiten-Quellcodes nötig. Der Nachteil dieser Methode liegt jedoch darin, dass die Auswertungsergebnisse bedingt durch die Faktoren kalkulierte Benutzersitzung, Robot-Besuche, etc. relativ ungenau werden.

Urchin Tracking Monitor (UTM)

Die Auswertungsmethode Urchin Tracking Monitor (UTM) hat den Vorteil, dass genauere Nutzungsdaten durch den Einsatz von Cookies erfasst werden. Jedoch ist hierfür die Modifikation des Webseiten-Quellcodes nötig. Dies wird durch die Integration eines Tracking Code erreicht, der Ihnen von uns kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Abgrenzung zu anderen Konten

Urchin Shared zeichnet sich dadurch aus, dass alle eingerichteten Konten voneinander unabhängig agieren und es keine Überschneidungen gibt. So ist es z. B. nicht möglich die erstellten Filter von einem Konto auf ein anderes zu übertragen. Ebenso ist es nicht möglich die Verarbeitungsergebnisse eines anderen Kontos einzusehen.

Darstellung, Aufbau und Abgrenzung von Konten in Urchin Shared

Standardumfang, Laufzeit & Preise

Wenn Sie heute ein Urchin Shared Konto beauftragen, sind folgende Leistungen im Standardumfang enthalten:

  • ein Profil
  • eine Protokollquelle
  • ein Nutzer mit Initialkennwort
  • ein Filter zur Anonymisierung der IP-Adressen (letztes Oktett)
  • max. 100 MB Traffic täglich je Profil zwecks Protokolldateiübertragung
  • max. 1.000.000 Seitenzugriffe monatlich je Profil
  • Zugriff auf die Berichte und Konfigurationsseiten ausschließlich über HTTPS

Die Mindestlaufzeit beträgt je Profil 12 Monate. Sie können z. B. mit einem Profil im März starten und im September ein weiteres Profil beauftragen. Dann würde das erste Profil eine Mindestlaufzeit bis März des Folgejahres haben und das zweite Profil eine Mindestlaufzeit bis September des Folgejahres.

Die initiale Einrichtung Ihres Urchin Shared Kontos kostet einmalig 100,00 EUR zzgl. MwSt. Mit diesem Konto sind Sie in der Lage, beliebig viele Nutzer, Gruppen und Filter anzulegen. Auch ist es Ihnen möglich, profilbezogene Modifikationen vorzunehmen (z. B. Einrichten von Zielen). Ein Profil kostet dann monatlich 20,00 EUR zzgl. MwSt. Die Preise für Dienste und Einrichtung Ihres Urchin Shared Kontos erfahren Sie auf unserer Website unter Urchin Shared / Preise.

–> Fordern Sie heute noch Ihr unverbindliches Angebot für Urchin Shared an.

Erste Google Analytics Konferenz ein voller Erfolg

Veranstalter der ersten deutschsprachigen Google Analytics KonferenzAm 29.09.2011 fand die erste deutschsprachige Google Analytics Konferenz im Schloß Schönbrunn in Wien statt. Die Veranstalter e-dialogelements.at und webalytics freuten sich über 220 Teilnehmer aus neun verschiedenen Ländern.

Besonderes Highlight waren die Präsenz und die Vorträge der Google-Mitarbeiter Clancy Childs (Manager, Google Analytics, Google, London UK) , Trevor Claiborne (Product Marketing Manager, Google Analytics, Google Mountain View, CA) und Nick Mihailovski (Senior Developer Programs Engineer, Google Mountain View, CA). Auch der für die Veranstalter zuständige Ansprechpartner bei Google, Timo Josten (Partner Program Manager, Google Analytics), war zugegen und unterstützte die Veranstaltung mit Informationen über diverse Themen.

Gartenanlage im Schloss Schönbrunn, Wien, ÖsterreichNeben der exzellenten Location (Tagungszentrum Schloss Schönbrunn), einem hervorragenden Catering und einem herrlichen spätsommerlichen Wetter, wurden die Teilnehmer in zwei parallelen Tracks mit Informationen rund um Google Analytics versorgt. Der Wechsel zwischen Deutsch (Veranstalter) und Englisch (Gäste von Google) bei den Vorträgen, sowie die unterschiedlichen Inhalte bereiteten keine Probleme, sondern schienen eine willkommene Abwechslung zu sein.

3 Things to do with Google AnalyticsSo wurde die Konferenz mit der Keynote Speech von Clancy Childs eröffnet, in der er über die drei  Dinge sprach, die mit Google Analytics “angestellt” werden können. Danach folgten Vorträge der Sprecher über verschiedene Themen in zwei parallel verlaufenden Tracks:

Track 1

  • Das Google Analytics Einmaleins – Roland Dessovic, Elements
  • Erfolgsoptimierung mit Google Analytics – Thomas Sommeregger, Elements
  • Dashboards & individuelle Reports – Daniel Steiner, e-dialog
  • Offline-Tracking & Real-World Korrelationen erkennen – Siegfried Stepke, e-dialog

Track 2

  • Urchin als Inhouse Google Analytics-Alternative – Holger Tempel, webalytics
  • Webanalyse: Resultate einer empirischen Studie – Darius Zumstein, Universität Fribourg
  • Tracking Code: Erweiterungen, Tipps, typische Fehler – Holger Tempel, webalytics
  • Google Analytics API – Nick Mihailovski, Google Mountain View

Den Abschluss machte dann Trevor Claiborne mit seiner Closing Keynote “The Future of Google Analytics”, in der er neue Programm-Features von Google Analytics vorstellte. Unter dem Motto “Ask a Googler” konnten danach alle Teilnehmer den Gästen von Google Fragen stellen – eine sich selten bietende Gelegenheit, die auf der Konferenz gerne wahrgenommen wurde. Das nachfolgende Video verdeutlicht das:

 

Das immense positive Feedback der Teilnehmer zeigte, dass eine Veranstaltung wie diese schon lange überfällig war und den Bedürfnissen der Websitebetreiber/-analysten gerecht wurde. Somit ist es sehr wahrscheinlich, dass die Konferenz im kommenden Jahr wiederholt wird – mehr noch: sie könnte sich zu einer Institution entwickeln.

Impressionen von der Veranstaltung:

Urchin Version 7.x – Installation unter Linux – Ergänzungen für Debian-basierte Systeme

Installation und KonfigurationIn meinem Artikel Urchin Version 7.0.00 – Installation unter Linux habe ich am Beispiel eines CentOS-Systems beschrieben, wie Sie Urchin installieren. Die Beschreibungen sind aber nur auf RedHat-basierte Systeme ohne Modifikationen übertragbar. Für Debian und Debian-basierte Systeme sind einige wenige Besonderheiten zu beachten.

Wichtig: An dieser Stelle möchte ich noch einmal explizit darauf hinweisen, dass bei der Ausführung des Urchin-Installationsskriptes die englische Sprache zu wählen ist.

Linux ist von Haus aus ein System, das für den Kernel monarchisch geführt ist, ansonsten aber völlig anarchisch ist. Daher darf niemand erwarten, dass ein mehrsprachiges Installations-Skript auch tatsächlich unter jeder x-beliebigen Randbedingung funktioniert. Der Kernel unterstützt garantiert ASCII-Zeichen. Die Unterstützung der anderen Zeichensätze obliegt den Distributionen und da kocht jede ihr eigenes Süppchen. Die einzige Sprache, die nur mit ASCII-Zeichen auskommt und somit die Installation reibungslos ermöglicht, ist nun einmal Englisch. Alle anderen Sprachen können funktionieren, müssen aber nicht.

Im Installationsskript von Urchin wird bei der Frage nach der Gruppe ein anderer Default angezeigt, nämlich nogroup statt nobody. Dieser Default ist ebenfalls zu übernehmen. Und es existiert im Installationsskript noch eine zweite Abweichung: unter Debian-basierten Systemen lautet der MySQL-Socketpfad in der Regel /var/run/mysqld/mysqld.sock.

Nach der Installation von Urchin verhält sich Urchin unter den Debian-basierten Systemen völlig anders, als unter RedHat-basierten Systemen. Auf RedHat-basierten Systemen läßt sich Urchin problemlos über den Befehl /usr/local/urchin/bin/urchinctl start starten und die Installation als Autostartservice ist eher optional. Auf Debian-basierten Systemen muss Urchin zwingend als Autostartservice installiert werden, bevor alle Urchin-Services gestartet werden können. Die Urchin-Webseite ist zwar funktional, aber Urchin verarbeitet nichts! Um dies zu ändern, muss zunächst die Datei /usr/local/urchin/util/urchin_daemons geändert werden. Dazu verwenden Sie unter Linux den Editor “vi” und geben auf der Kommandozeile den Befehl

vi /usr/local/urchin/util/urchin_daemons

ein. Damit wird der Editor gestartet und der Dateiinhalt angezeigt. Bewegen Sie den Cursor in die erste Leerzeile, fügen Sie den “INIT INFO”-Block, wie nachfolgend abgebildet ein und speichern Sie die Änderungen:

#!/bin/sh
# chkconfig: 2345 95 15
# description: Starts and stops the Urchin daemons

### BEGIN INIT INFO
# Provides:          urchin_daemons
# Required-Start:    $all
# Required-Stop:     $all
# Default-Start:     2 3 4 5
# Default-Stop:      0 1 6
# Short-Description: Starts and stops the Urchin daemons
# Description:       Controls the Urchin daemons "urchind", .urchincpcd
#                    and multiple "urchinwebd".
### END INIT INFO

# INSTALLDIR should be automatically set in this script when Urchin is

Nachdem Sie die Datei modifiziert haben, müssen Sie diese noch nach /etc/init.d/ kopieren und ausführbar machen, bevor sie als Service installiert werden kann. Für diese letzten Schritte verwenden Sie ab Debian 6 folgende Befehle, die Sie als root oder mit root-Rechten ausführen müssen:

cp /usr/local/urchin/util/urchin_daemons /etc/init.d/
chmod +x /etc/init.d/urchin_daemons
insserv /etc/init.d/urchin_daemons

Bei älteren Debian-Versionen oder anderen Distributionen müssen Sie den letzten Befehl möglicherweise gegen einen anderen austauschen. Den entsprechenden Befehl finden Sie in der Dokumentation der jeweiligen Distribution oder über die Google-Suche heraus.

Nun müssen Sie Ihr System nur noch neu starten und Urchin wird automatisch mit allen erforderlichen Diensten (Services oder Daemons) gestartet.

Viel Erfolg bei der Installation!
Ihr webalytics-Technikteam

Google Analytics endlich als datenschutzkonform eingestuft

Google Analytics jetzt als datenschutzkonfotrm eingestuftWas lange währt wird endlich gut. Unter diesem Motto findet endlich auch die leidige Diskussion um Google Analytics ein anscheinend glückliches Ende für alle Beteiligten – vor allem für die Websitebetreiber. Am 15.09.2011 wurde Google Analytics vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informations-freiheit, Johannes Caspar, auf dessen Website  freigegeben.

Was wurde getan und erreicht?

Durch konstruktive Kommunikation wurde sich auf zentrale Punkte geeinigt und diese dann umgesetzt. Insbesondere hat Google das Verfahren dahingehend geändert, dass

  • den Nutzern die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt wird. Google stellt ein so genanntes Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de). Dieses Add-On war bisher für Internet Explorer, Firefox und Google Chrome verfügbar. Google hat nun Safari und Opera hinzugefügt, so dass alle gängigen Browser berücksichtigt sind;
  • auf Anforderung des Webseitenbetreibers das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht wird, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist. Die Löschung erfolgt innerhalb Europas;
  • mit den Webseitenbetreibern ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen werden soll.

Zwar ist all das bereits seit über einem Jahr umgesetzt, aber in Deutschland – im speziellen bei Datenschützern – dauert es anscheinend immer etwas länger, bis alle technischen Hintergründe verstanden wurden. Ungeachtet dessen hat Google ebenfalls einen entsprechenden Blog-Post unter http://conversionroom-de.blogspot.com/2011/09/deutsche-datenschutzbehorden-bestatigen.html veröffentlicht und begrüßt dort ebenfalls die jüngste Entwicklung seitens der Datenschützer. Auch weist Google in diesem Blog auf folgende Vorgehensweisen hin:

  • auf den Einsatz von Google Analytics in der Datenschutzinformation (DSI) der Website hinweisen,
  • implementieren der Funktion anonymizeip(),
  • über die Möglichkeit der Deaktivierung der Google Analytics-Funktion mittels eines Browser Add-on in der  Datenschutzinformation (DSI) der Website hinweisen

Zudem hat Google die Nutzungsbedingungen aktualisiert, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung beinhalten.

Was müssen Sie jetzt noch tun?

Um Google Analytics nach aktueller Sachlage (per 15.09.2011) datenschutzkonform zu betreiben, müssen Sie folgende Punkte beachten und umsetzen:

1.     Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zeichnen

Da in den Augen der Aufsichtsbehörden die Webseitenbetreiber beim Einsatz von Google Analytics als Auftraggeber und Google als Auftragnehmer anzusehen ist, muss mit Google ein schriftlicher Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden. Somit müssen Sie den Vertrag mit Google Deutschland zeichnen (http://www.google.de/intl/de/analytics/tos.pdf). 

2.     Verwenden der Funktion anonymizeIp() in Ihren Tracking Code Snippet

Passen Sie Ihren Tracking Code an, indem Sie ihn um die fett und rot geschriebene Zeile ergänzen: 

Tracking Code mit ga.js

<script type="text/javascript">
  var gaJsHost = (("https:" == document.location.protocol) ? "https://ssl." : "http://www.");
document.write(unescape("%3Cscript src='" + gaJsHost + "google-analytics.com/ga.js' type='text/javascript'%3E%3C/script%3E"));
</script>
<script type="text/javascript">
  try {
  var pageTracker = _gat._getTracker("UA-XXXXXX-X");
 _gat._anonymizeIp();
  pageTracker._trackPageview();
  } catch(err) {}
</script>

asynchroner Tracking Code 

<script type="text/javascript">
  var _gaq = _gaq || [];
  _gaq.push(['_setAccount', 'UA-XXXXXX-X']);
 _gaq.push(['_gat._anonymizeIp']);
  _gaq.push(['_trackPageview']);
  (function() {
  var ga = document.createElement('script'); ga.type = 'text/javascript'; ga.async = true;
  ga.src = ('https:' == document.location.protocol ? 'https://ssl' : 'http://www') + '.google-analytics.com/ga.js';
  var s = document.getElementsByTagName('script')[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s);
  })();
</script>

Hinweis: Sollten Sie die Code-Beispiele hier kopieren und auf Ihren Seiten anwenden wollen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre eigene Google Analytics Kontonummer anstelle von UA-XXXXXX-X zu verwenden!

3.     Anpassen der DSI (Datenschutzinformation)

Fügen Sie den Passus der aktuellen Google Analytics Nutzungsbedingungen ein und ergänzen Sie diesen um die Information zur Funktion anonymizeIp(): 

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de bzw. http://www.google.com/intl/de/analytics/privacyoverview.html (allgemeine Informationen zu Google Analytics und Datenschutz). Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Webseite Google Analytics um den Code „gat._anonymizeIp();“ erweitert wurde, um die IP-Adressen zu anonymisieren, wobei das letzte Oktett gelöscht wird.

4.     Löschen der Altdaten

Es ist zu beachten, dass die Anpassungen nur für neue Google Analytics Profile gelten. Vor der Vertragsunterzeichnung erstellte Profile sind nach Ansicht der Aufsichtsbehörden unrechtmäßig erstellt und müssen gelöscht werden. Sie sollten somit neue Profile für Ihre Websites erstellen und die alten Profile samt deren Daten löschen. Sollten Sie sich zu diesem Schritt entscheiden, müssen Sie den Code in Punkt 2 natürlich erneut anpassen (UA-XXXXXX-XX).

Jetzt aber schnell…!

Da jetzt alle Ampeln auf grün geschaltet wurden, ist es höchste Zeit, mit der professionellen Auswertung des Besucherverhaltens auf Ihrer Website zu beginnen. Melden Sie sich also am besten heute noch an und erstellen Sie Ihr Google Analytics Konto. Sollten Sie Hilfe bei der Integration von Google Analytics in Ihre Website benötigen, nutzen Sie unsere professionellen Services. Sofern Sie noch keine rechtssichere Datenschutzinformation (auch Datenschutzerklärung genannt) für Ihre Website besitzen, kontaktieren Sie uns – wir können Ihnen kostengünstig eine solche erstellen.

Zur Konferenz anmelden und Gutschein für GA-IQ-Prüfung sichern

Google Analytics

Wie bereits im Blog-Post vom 16.06.2011 berichtet, findet die erste Google Analytics Konferenz in der D-A-CH Region am 29. September 2011 im Tagungszentrum des Schloß Schönbrunn in Wien statt. Webanalyse-Interessierte können Erfahrungen austauschen und Wissen aufbauen. Ein besonderer Höhepunkt werden die Keynote Vorträge von internationalen Google-Experten sein. Die länderübergreifende Konferenz bietet gebündeltes Fach-Know-how und ist praxisnah konzipiert.  Alle Vortragenden sind national und international anerkannte Spezialisten auf dem Gebiet der Webanalyse und bieten aktuelles Wissen, effiziente Strategien und viele Best Practice Beispiele. Thematisch spannt sich der Bogen von der richtigen Implementierung über Optimierungs-Tipps zur Traffic-Steigerung, Marketing, aktuelle Webanalytics-Entwicklungen bis hin zu innovativen Trends.

Google Analytics Zertifizierungsprüfung gratis ablegen

Zeigen Sie mit der weltweit gültigen Google-Zertifizierung Ihre Analytics-Kompetenz! Die nächsten 60 Anmeldungen bekommen die Prüfungsgebühr in der Höhe von $ 50,- geschenkt. So funktioniert’s: Beim Kauf eines Konferenztickets in der Höhe von 390 Euro (exkl. 20% USt.)  einfach den Code „GA-IQ“ angeben. 

Jetzt online registrieren:  http://www.analytics-konferenz.at/anmelden

Rückfragen?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an

Mag. Michaela Fries
e-dialog KG
Schlossgasse 10-12, 1050 Wien
+43-(0)1-309 09 09
analytics-konferenz@e-dialog.at
www.analytics-konferenz.at

Flucht aus der Grauzone – Artikel in der LANline, Ausgabe 7.2011

Alternative zu Google Analytics

Flucht aus der Grauzone

Viele Nutzer von Google Analytics machen sich Sorgen: Wegen bestehender Rechtsunsicherheit steht die beliebte Web-Tracking-Lösung seit Längerem unter dem Beschuss deutscher Datenschützer. Während kleine Online-Shops bisweilen noch dazu neigen, den Ausgang dieses Rechtsstreits einfach abzuwarten, wird die unausgegorene Rechtslage für große Wirtschaftsunternehmen mittlerweile zum Problem.

Was für Online-Shops und professionelle Web-Seitenbetreiber längst ein unverzichtbares Instrument der täglichen Arbeit ist, nutzen inzwischen auch immer mehr große Wirtschaftsunternehmen: die Web-Analyse-Software Google Analytics. Gilt es doch, mit dem kostenlosen Tool des Marktführers das Kaufverhalten ihrer Kunden nachhaltig zu erforschen und mithilfe der gesammelten Daten die eigene Angebotspalette und Gebrauchstauglichkeit optimal auf deren Wünsche abzustimmen. Doch seit gut zwei Jahren steht die beliebte Software nun im Brennpunkt teils emotional geführter Diskussionen um die Diskrepanz zwischen herrschender Gesetzgebung und tatsächlichem Nutzen. 

Bereits im Januar 2009 bemängelte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) die grundsätzliche Vereinbarkeit von Google Analytics und dem deutschen Datenschutzrecht. Und dies nicht nur aufgrund der beim Tracking gespeicherten IP-Adressen. Vor allem die  Übermittlung der Analysedaten an Server außerhalb der EU, die unzureichende Möglichkeit zur Löschung der erhobenen Daten und die grundsätzliche Möglichkeit der Verkettung von Nutzerdaten zu einem umfassenden personalisierten Profil stimmten die Datenschützer bedenklich. Aufwind bekam die Diskussion nochmals durch ein im November 2009 veröffentlichtes Statement des Düsseldorfer Kreises zur datenschutzkonformen Ausgestaltung von Web-Analyse-Verfahren. Auf Grundlage des Telemediengesetzes (TMG) forderten Deutschlands oberste Datenschützer unter anderem die Einwilligung des Nutzers, um am Web-Analyse-Verfahren teilzunehmen. Im Mai 2010 nahm Google dann zwei Anpassungen in Google Analytics vor und reagierte damit auf die Forderungen der Datenwächter: Betreiber konnten durch eine Anpassung im Tracking-Code ihrer Web-Seite die gesammelten IP-Adressen durch eine teilweise Maskierung anonymisieren.

Und ein von Google zur Verfügung gestelltes Plug-in gestattete dem Web-Seiten-Besucher, über ein Opt-out-Verfahren die Erstellung von Nutzerprofilen insgesamt zu unterbinden. Gleichwohl blieb ein großer Teil der Forderungen des Düsseldorfer Kreises offen. Zum einen war das Plug-in für eine Vielzahl von Browsern, wie etwa Opera und Safari, gar nicht verfügbar. Zum anderen blieb die Übertragung von Nutzerdaten an Server außerhalb der EU als elementarer Kritikpunkt nach wie vor bestehen. Folglich herrscht bis dato keine eindeutige Rechtsgrundlage, sodass momentan alle Beteiligten auf eine endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) warten. Zudem rät auch das Gros der auf Internet-Recht spezialisierten Anwälte derzeit von einer Verwendung von Google Analytics ab. Vor dem Hintergrund des Telemediengesetzes und den Äußerungen der Datenschützer könnten Bußgelder und Abmahnungen drohen, so die Warnung der Experten, auch wenn die Rechtslage nicht hundertprozentig eindeutig erscheint.

Bild 1. In ausgeklügelten Einzelschritten erfasst und verarbeitet das Urchin-System das Kundenver halten und bereitet es für die Darstellung auf. 

Bild 1. In ausgeklügelten Einzelschritten erfasst und verarbeitet das Urchin-System das Kundenver halten und bereitet es für die Darstellung auf.
 

Kein Wunder also, dass mittlerweile viele Unternehmen über den Ausgang der kontrovers geführten Diskussionen verunsichert sind. Ob gezielte Marketingkampagnen mit Google Adwords, das Sammeln von Erkenntnissen zum Kaufverhalten von Kunden oder das Einstellen von Whitepapers mit Login, um an neue Interessentendaten zu kommen: Immer mehr Betriebe, die ihr unternehmensrelevantes Web-Tracking nicht länger auf rechtsproblematischem Niemandsland durchführen wollen, wechseln auf datenschutzkonforme Lösungen wie die hier weiter dargestellte Software Urchin – und kontrollieren mit den Pendants zu Google Analytics die umstrittenen Datenbestände künftig in eigener Regie. Die kostenpflichtige Urchin-Software ist eine im Umfang mit Google Analytics vergleichbare Web-Analyse-Lösung, die jedoch beim Kunden installiert, gehostet und verwaltet wird. Somit befinden sich alle gesammelten und gespeicherten Daten abgeschottet auf unternehmenseigenen oder vom Unternehmen verwalteten Servern und bieten so im besten Fall keinerlei Angriffsfläche mehr für datenschutzrechtliche Bedenken. Da sämtliche Daten ausschließlich auf eigenem Equipment vorgehalten, verarbeitet und ausgewertet werden, bleiben die Bestände grundsätzlich in Deutschland beziehungsweise in Europa, und der Website-Betreiber kann über das ausgefeilte Konten-, Nutzer- und Gruppen-Management sicherstellen, dass kein Unbefugter Zugriff auf die Daten nehmen kann.

Für Website-Betreiber ist damit jeglicher Ärger vom Tisch. Von den fünf Kritikpunkten des Düsseldorfer Kreises liegen nämlich nur zwei ganz spezielle Forderungen in der direkten Verantwortung des Betreibers und dessen technischen Gegebenheiten – unabhängig davon, welche Analysesoftware er auch immer einsetzt: das Widerspruchsrecht und der gewünschte Hinweis zur Erstellung pseudonymer Nutzungsprofile. Um diesen Erfordernissen zu genügen, kann der Betreiber einer Website dem Besucher ganz gezielt eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einräumen – ein so genanntes Opt-out, indem er eine Schaltfläche oder Checkbox auf der Website integriert. Diese würde dann nach Betätigung die Ausführung eines Tracking-Codes verlässlich unterbinden. Eine elegante Lösung dazu bietet etwa das Browser-Add-on „Opt-Me-Out”, das kostenlos unter http://www.opt-me-out.de heruntergeladen werden kann. Und was den datenschutzrechtlichen Hinweis bezüglich der Erstellung pseudonymer Nutzungsprofile angeht, obliegt es ebenfalls dem Betreiber, einen entsprechenden Passus in die Datenschutzerklärung zu integrieren. Dabei sollte er sich an einen kundigen Rechtsanwalt wenden, der ihm wiederum eine geeignete Formulierung an die Hand gibt.

Bild 2. Die Identifikation im _utma Cookie in Urchin unterscheidet lediglich zwischen neuen und wiederkeh renden Besuchern.

Bild 2. Die Identifikation im _utma Cookie in Urchin unterscheidet lediglich zwischen neuen und wiederkehrenden Besuchern.
 

Alles andere ist bei Urchin obligatorisch -auch die von Datenschützern so vehement geforderte Datentrennung oder die Anonymisierung oder Löschung von IP-Adressen. Zwar ist das von Datenschützern vorgebrachte Argument des Personenbezugs von IP-Adressen in Zeiten von dynamischen IPs und dem Einsatz von Routern mit NAT (Network Address Translation) aus technischer Sicht nur schwer nachvollziehbar. Zum einen, weil die eigentliche IP-Adresse des individuellen Besuchers einer Web-Seite hinter einem Router gar nicht sichtbar ist. Zum anderen ist in Deutschland eine Feststellung der Person anhand einer IP-Adresse nur durch einen Richterbeschluss bei schwerwiegenden Straftaten möglich. Bei Urchin jedenfalls können IP-Adressen sowohl anonymisiert als auch durch passende Filtersetzung jederzeit von der Datenverarbeitung ausgeschlossen werden. Zudem lassen sich Datenbestände mit wenigen Mausklicks löschen. Eine Datentrennung ist primär schon dadurch gegeben, dass ein Nutzer sich auf einer Website nicht zwangsläufig zu erkennen geben muss. Dies ist immer nur dann der Fall, wenn sich beispielsweise der Nutzer zum Betreten eines geschlossenen Bereichs oder beim Checkout-Prozess eines Online-Shop-Kaufs anmelden müsste. Aber selbst wenn dies der Fall ist, werden die Anmeldedaten nicht im Webserver-Logfile vermerkt, da eine Verknüpfung von User-Daten und Profil bei Urchin per Design nicht möglich ist.

Fazit

Als datenschutzkonformes Pendant zu Google Analytics bieten Lösungen wie Urchin die in Wirtschaftsunternehmen benötigte Rechtssicherheit bei der professionellen Web-Analyse. Wie Google Analytics helfen sie allen Website-Inhabern, ihre Online-Marketing-Initiativen, Website-Zugriffsmerkmale und das Suchverhalten ihrer Kunden besser zu verstehen. Doch anders als Google Analytics liefert etwa Urchin tiefer gehende Ergebnisse, einschließlich Bilder, Downloads, Roboter, Statuscodes (etwa 404, 500) und Verweisfehler, darunter auch veraltete Links. Mehr noch: Da die Lösung Server-Protokolldateien als primäre Datenquelle verwendet, kann das Tool auch in Anwendungen zum Einsatz kommen, die sich nicht für einen gehosteten Service wie Google Analytics eignen, wie etwa das Tracking der Zugriffe auf ein Firmen-Intranet, die erneute Verarbeitung älterer Protokolldateien oder Berichte zu Server-Fehlern. Vor allem aber - unabhängig von der Datenschutzkonformität – behalten Unternehmen die unumschränkte Macht über ihre gesammelten Informationen, da alle Daten ausschließlich auf eigenem Equipment erhoben, vorgehalten, verarbeitet und ausgewertet werden.

 

 



Quelle: LANline, Ausgabe Juli 2011, Seite 38 und 39

Mit freundlicher Gehnemigung des ITP Verlags

Download des Artikels als PDF-Datei: Flucht aus der Grauzone – Artikel LANline Juli 2011

 


 

 

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