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Verschlüsselte Google-Suche hat Auswirkungen auf Webanalyse
Am 18.10.2011 gab Google in seinem Blog bekannt, dass in den nächsten Wochen die verschlüsselte Suche automatisch für angemeldete Nutzer angewendet werden soll. Das bedeutet, jeder Nutzer, der sich mit seinem Google-Konto anmeldet, wird beim Aufruf der Suchseite http://www.google.com automatisch auf die gesicherte Suchseite https://www.google.com weitergeleitet. Und genau dieser Umstand führt dann zu Problemen bei der Webanalyse. Doch dazu später mehr.
Warum machen die das?
Die berechtigte Frage lautet nun: Warum geht Google diesen Schritt? Wie aus dem Blogbeitrag zu entnehmen ist, wird der Suchvorgang an und für sich zu einer zunehmend individuellen Erfahrung, die mit einem gesteigerten Bedürfnis nach Datenschutz für die personalisierten Suchergebnisse einhergeht. Daher, so Google, würde der Suchvorgang für angemeldete Nutzer durch die automatische Weiterleitung auf die mittels SSL verschlüsselte Suchseite verbessert werden. Durch die Nutzung der SSL-Technik werden sämtliche Suchanfragen verschlüsselt übermittelt und auch die Ergebnisseiten werden auf einer gesicherten Seite dargestellt.
Was bedeutet das nun für meine Webanalyse?
Sobald nun ein Nutzer auf der gesicherten Suchseite einen Suchvorgang startet, dann auf eines der Suchergebnisse klickt und dann auf Ihrer Website landet, werden Sie immer noch wissen, dass der Nutzer von Google (organic) kommt. Was Sie nun allerdings in dieser Konstellation nicht mehr erfahren werden, ist, welches Keyword der Nutzer eingegeben hat.
Jedoch sollte, laut Google, die Auswertung der Top 1.000 Suchanfragen mittels der Google Webmaster Tools möglich sein, die seit dem 4. Oktober in Google Analytics integriert wurden . Ob das allerdings für Webanalysten, welche nicht Google Analytics einsetzen, ein gangbarer Weg ist, wird erst die Zukunft zeigen.
Zusätzlich werden künftig in Google Analytics sämtliche Suchanfragen, die über die gesicherte Suchseite zu Ihrer Website führen mit “(not provided)” gekennzeichnet. Die Auswertung von AdWords und manuell gekennzeichneten Links, so Google, sind davon nicht betroffen und sollen unverändert in die Webanalyse einfließen.
Sind meine Auswertungen jetzt noch „genau“?
Einmal davon abgesehen, dass KEINE Webanalyselösung zu 100% akkurat ist, können Sie davon ausgehen, dass es erst einmal ein Weilchen dauern wird, bis jeder Nutzer von der gesicherten Suchseite Gebrauch machen wird. Und bis dahin wird Google sicher einen Weg finden, wie die Daten zwecks Auswertung dann nur noch (exklusiv?) für die Nutzer von Google Analytics verfügbar sind.
“Coca-Cola” suchen und “Meine Lieblings-Cola” finden?
Änderung der Google-AdWords Markenrichtlinie in Europa
Ist das erlaubt oder ist es das nicht? Das fragen sich viele AdWords-Werbetreibende, wenn Sie nach geeigneten und vielversprechenden Keywords für ihre AdWords-Kampagne suchen. Hoch relevant sollen die Keywords für AdWords sein und das beworbene Produkt möglichst genau spezifizieren. So ist es nahe liegend, dass beispielsweise ein Wiederverkäufer von Computer-Hardware den Markennamen des Herstellers als Keyword oder in seiner AdWords-Anzeige nutzen möchte. Aber: Stellt die Nutzung der fremden Marke eine Verletzung des Markenschutzes dar?
Diese Frage löste in den letzten Jahren in Europa eine Debatte über die Nutzung von Markennamen als Keywords aus. Wie jetzt im aktuellen AdWords-Blog zu lesen ist, vertrat Google dabei den Standpunkt, dass den Nutzern am meisten damit gedient sei, wenn ihnen die relevantesten und informativsten Anzeigen angeboten würden und daher die Verwendung von Markennamen legitim sei. Der Suchmaschinen-Marketing-Gigant wurde nun nach einer ganzen Reihe von Gerichtsverfahren vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seiner Haltung bestätigt. Der Einsatz von Markenbegriffen als Keywords für AdWords-Kampagnen ist erlaubt. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmens den Namen oder das Produkt eines Mitbewerbers nutzt, um auf seine eigenen Anzeigen zu verweisen.
Ab dem 14. September wird daher die neue Google-AdWords Markenrichtlinie für Europa wirksam, in welcher diese Rechtslage Berücksichtigung findet. Ab diesem Zeitpunkt wird Google auch nicht mehr auf eingereichte Markenbeschwerden antworten, welche sich auf AdWords-Kampagnen in den betroffenen europäischen Ländern und Regionen beziehen (Auflistung der betroffenen Länder und Regionen). Bisher war es für Markeninhaber möglich, über eine Google-Markenbeschwerde die Verwendung der eigenen Wortmarke als Keyword oder im Anzeigentext durch den Mitbewerber zu unterbinden.
Übrigens, die für Europa neue Google-Markenrichtlinie wird bereits in den meisten Ländern der Welt angewendet. In den USA seit 2004, seit 2008 in Großbritannien und Irland und in einigen anderen Ländern seit 2009. Hier eine Übersicht der Länder, in welchen die Richtlinie bereits gilt.
Relevante Ergebnisse für den Suchmaschinen-Nutzer
Für das Suchmaschinen-Marketing wurde damit ein entscheidender Stolperstein auf dem Weg zu relevanten Anzeigen-Ergebnissen in Google AdWords beseitigt. Wie gern hätte man den ein oder anderen Begriff doch in der Keyword-Liste berücksichtigt, jedoch die Frage nach dem Markenschutz: “Ist der Begriff nun geschützt oder nicht?”, machte oft den Einsatz der relevantesten Begriffe als Keyword schwer oder unmöglich. Der “googlende” Nutzer kann sich freuen, denn seine Suchanfragen nach Markenbegriffen bringen ihm nun hoch relevante Suchergebnisse und ermöglichen es ihm, genau die Produkte und Dienstleistungen zu finden, nach denen er sucht.
Die neue Handhabung von Marken in Google AdWords ist jedoch kein Freifahrschein für Markenmissbrauch. So kann ein Markeninhaber auch nach wie vor bei Google eine Beschwerde einreichen, wenn er der Auffassung ist, dass die Nutzer durch die Verwendung seiner Wortmarke in einer AdWords-Anzeige durch ein anderes Unternehmen verwirrt oder in die Irre geleitet werden. Dies kann beispielsweise Anzeigen betreffen, in welchen fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, das Unternehmen vertreibe die Marke selbst oder sei gar ein Teil des markenführenden Unternehmens. Ist dies bei einer AdWords-Anzeige der Fall , wird die Anzeige von Google entfernt.
Respekt vor der Marke – Relevanz für den Nutzer. Dem AdWords Prinzip, den Nutzer mit seiner Suchanfrage durch die relevantesten Anzeigen-Ergebnisse in den Paid Listings abzuholen, wird durch die neue Liberalisierung der Google-Markenrichtlinie entsprochen. Aber auch Alternativen zum gesuchten Markenprodukte bekommen dann in AdWords eine Chance. So könnten sich dem Nutzer demnächst unter den AdWords-Ergebnissen bei der Suche nach “Coca-Cola” auch echte Geschmacksalternativen bieten. – Also, ich find’s gut!
Herzlichst, Ihre Martina Schneider, die gar keine Cola trinkt
